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Mai 2022
Inhaltsverzeichnis
Verbandsorganisation
Außenwirtschaft/Zoll
Chemikalienrecht und Arbeitsschutz
Finanzen und Steuern
Gefahrgut
Konjunktur und Wirtschaftspolitik
Kreislaufwirtschaft
Life Science
Logistik und Verkehr
Responsible Care - Qualitätsmanagement
Impressum
Verbandsorganisation
4.5.2022
Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft

Die Firmen

Aeon Handelsgesellschaft mbH
Hansaring 61, 50670 Köln

und

IG Chemicals GmbH
Alt-Sylbacher-Weg 24, 32107 Bad Salzuflen

haben die ordentliche Mitgliedschaft im Verband Chemiehandel erworben. Die Aufnahmeanträge sind im Rundschreiben vom 5. April 2022 bekanntgegeben worden. Einwendungen gegen die Aufnahmen wurden nicht erhoben. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten hat die Geschäftsführung den Aufnahmeanträgen stattgegeben.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren neuen Mitgliedsfirmen.

Außenwirtschaft/Zoll
25.04.2022
Ukraine-Krise - BGA-Information "Russland-Ukraine Update" erneut aktualisiert

Der BGA hat seine Information "Russland-Ukraine Update" erneut, nunmehr auf den Stand 22. April 2022, aktualisiert. Thematisch neu aufgenommen wurden insbesondere aus dem EU-Sanktionspaket vom 11. April das Güterbeförderungsverbot für in Russland und Belarus registrierte Kraftverkehrsunternehmen. Darüber hinaus wird auch über die neuen, von den US verhängten Sanktionen vom 20. April 2022 informiert.

Zusätzlich wurde das Layout insoweit verändert, als dass die Aktualisierungen nun durch farbliche Hinterlegung leichter zu identifizieren sind.


27.4.2022
Ukraine-Krise BGA-Webinar "Vertragsrecht und Ukraine" am 5. Mai 2022

Der Krieg in der Ukraine und die in seiner Folge erlassenen Sanktionen haben massive Auswirkungen auf die Lieferketten. Die wirtschaftlichen Folgen des Konflikts sind bei den Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der Dienstleistungen bereits deutlich zu spüren. Für viele Unternehmen führt dies nicht nur zu praktischen, sondern auch zu rechtlichen Unsicherheiten: Was geschieht mit eigenen vertraglichen Liefer- oder Zahlungspflichten? Gibt es Lieferverbote? Wie sollten sich Unternehmen verhalten, wenn sie nicht liefern können oder wenn ihre eigenen Lieferanten ausfallen?

Zu diesen und anderen Fragen bietet der BGA gemeinsam mit der Kanzlei Orth Kluth kostenfrei ein einstündiges rechtliches Webinar an, zu dem wir Sie herzlich einladen möchten:

Webinar: Vertragsrecht und Ukraine-Krise
Datum: 05. Mai 2022
Uhrzeit: 15-16 Uhr

Inhalte des Webinars:

- Fälle von Höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder Störung der Geschäftsgrundlage
- Vertragsklauseln zu Force Majeure oder Hardship, Kündigungsklauseln
- Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Referenten: Rechtsanwalt Volker Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Christiane Hoffbauer (beide Orth Kluth Rechtsanwälte)

Zur Anmeldung: https://eveeno.com/vertragsrecht_und_ukraine-krise

Die Einwahldaten für die Teilnahme an dem Webinar werden nach der Anmeldung übersandt. (Al.)


03.05.2022
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Vorbereitung auf Anfragen - Fragebogen

Mit Nachricht vom 23.02.2022 ist ausführlich über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die in aller Regel "lediglich" mittelbare Betroffenheit des Chemiehandels berichtet worden. Die Unternehmen des Chemiehandels fallen in aller Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Betroffen ist der Chemiehändler durch das Gesetz aber trotzdem. Denn dasjenige Unternehmen, welches in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, hat als angemessene Präventionsmaßnahme gegenüber unmittelbaren Zulieferern, also z.B. die Chemiehändler, die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl zu berücksichtigen sowie diese Erwartungen entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren. Insoweit wird der Chemiehandel in aller Regel sicherlich in die Risikoanalyse seiner Kunden bzw. Zulieferer eingebunden werden.

Diese "Sandwich-Position" in der Lieferkette bedingt, dass sich der Chemiehandel ohne unmittelbare Betroffenheit dennoch bereits jetzt auf die entsprechenden Anfragen vorbereiten sollte. Wie dies sinnvoll geschehen kann, damit beschäftigt sich eine kleine Arbeitsgruppe.

In einem ersten Schritt hat die Arbeitsgruppe einen kurzen Fragebogen entwickelt, der zum einen der Selbsteinschätzung, aber vor allem auch einer ersten Bewertung der Lieferanten dienen kann. In diesem Sinne kann der Fragebogen vorbereitend auf die zu erwartenden Anfragen aus der unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Beteiligten der Lieferkette an die eigenen Lieferanten versandt werden.

In einem zweiten Schritt wird sich die Arbeitsgruppe nun mit einer ersten Risikoanalyse beschäftigen. Hierzu sollen verschiedene Analysetools getestet und dann ggf. an die Mitglieder weiterempfohlen werden. (Al.)


20.4.2022
Umfrage der EU-Kommission zum AEO-Programm (Rückmeldungen möglich vom 11.04. bis 13.05.2022)

Über den BGA haben wir den Hinweis auf eine laufende Umfrage der EU-Kommission erhalten, die sich an alle Firmen richtet, die einen AEO Status halten, verbunden mit der Bitte um zahlreiche Teilnahme. Die Ergebnisse werden in die Überlegungen der Kommission einfließen, wie das AEO-Programm in Zukunft verbessert und gestärkt werden kann.

Hintergrund der Befragung ist eine AEO-Studie, mit deren Erstellung die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission mehrere Dienstleister unter Führung der Unternehmen "Oxford Research" und "Ipsos" beauftragt hat. Wesentlicher Bestandteil der Studie ist die EU-weite Befragung der Unternehmen, die derzeit über eine Bewilligung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter verfügen.

Damit soll möglichst vielen AEOs die Gelegenheit gegeben werden, ihre Erfahrungen mit dem AEO-Programm, Herausforderungen, Kritik und Anregungen mitzuteilen. Die Umfrage deckt daher ein breites Spektrum an Erfahrungen der Inhaber von AEO-Bewilligungen ab, von der Entscheidung den AEO-Status zu beantragen, über das Antragsverfahren und die Verpflichtungen aus der Bewilligung bis hin zu den gewährten Vorteilen und etwaigen Verbesserungsvorschlägen.

Die Befragung wird über die EU-Survey-Software der EU-Kommission in anonymer Form durchgeführt. Sie besteht hauptsächlich aus Multiple-Choice-Fragen und wird in englischer Sprache abgehalten, wobei die wenigen offenen Textfelder in jeder EU-Sprache beantwortet werden können. Die Beantwortung soll nur ca. 10-15 Minuten in Anspruch nehmen. Zielgruppe sind ausschließlich die Inhaber einer Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Die Antworten werden nach Angaben der Kommission vertraulich behandelt.

Den Fragebogen (in englischer Sprache) können Sie über diesen Link direkt aufrufen.

Die Teilnahme ist vom 11. April 2022 bis zum 13. Mai 2022 möglich.

Für Rückfragen steht den AEOs der beauftragte Dienstleister unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: bradford.rohmer@oxfordresearch.se Weitere Informationen können auf der Website der deutschen Zollverwaltung abgerufen werden: (Quelle BGA) (MP)


26.4.2022
Zoll – Zollaussetzungen/Zollkontingente – Anträge der EU-Mitgliedsstaaten für den 1.1.2023

Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten beginnen bald die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den Anträgen über die Maßnahmen, die zum 1.1.2023 wirksam werden sollen. Auf der Webseite des BMWK finden Sie die aktuellen Informationen zu den eingegangen Anträgen aus Deutschland und der EU-Mitgliedsstaaten. Bitte beachten Sie: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben.

Auf der Internetseite der Europäischen Kommission (EUKOM) befindet sich eine Datenbank, mit der ebenso möglichst über alle derzeit verhandelten Sachverhalte zu Zollaussetzungen und Zollkontingenten informiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Veröffentlichungen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können. (MP)


4.5.2022
Brexit – das Vereinte Königreich verschiebt erneut die Einführung der Grenzkontrollen

Die Regierung informiert auf ihrer Webseite über die Verschiebung der Einführung der für Juli 2022 geplanten Importkontrollen. Begründet wird dies damit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal wäre, neue administrative Anforderungen einzuführen.

Auszug aus der Begründung:

".....Instead, traders will continue to move their goods from the European Union to Great Britain as they do now. Russia's illegal invasion of Ukraine, and the recent rise in global energy costs, have had a significant effect on supply chains that are still recovering from the pandemic.

The government has therefore concluded that it would be wrong to impose new administrative requirements on businesses who may pass-on the associated costs to consumers already facing pressures on their finances.The change in approach is expected to save British importers at least £1 billion in annual costs....."

Den gesamten Text können Sie hier abrufen. (MP)

Chemikalienrecht und Arbeitsschutz
11.04.22
CLP - Etikettierung in Landessprache – Prozessgestaltung

Art. 17 II CLP-VO sieht vor, dass der Lieferant das Kennzeichnungsetikett in der Amtssprache des Empfängerstaates verfasst, in dem die Ware in Verkehr gebracht wird. Über den VCH-Arbeitskreis "Gefahrstoffe" hat sich eine Arbeitsgruppe mit den Fragen befasst, die sich insoweit im Verhältnis zwischen Lieferant und Chemiehändler ergeben können. Dabei ist zu differenzieren zwischen dem Zeitpunkt der Wareneingangskontrolle und (gfs. Berücksichtigung von Kundenwünschen) dem der Warenausgangskontrolle. Von Bedeutung ist dabei wiederum, ob die Ware von einem eigenen Lager oder über ein Fremdlager abgegeben wird.
Das zum Thema erstellte VCH-Papier "Etikettierung in Landessprache - Prozessgestaltung" kann hier abgerufen werden.(Fr.)


29.04.2022
CLP – Umfrage der ECHA zum „European Product Categorisation System (EuPCS)

Die ECHA hat aus ihrer Poison Centres Webseite den Hinweis veröffentlicht, dass eine überarbeitete Version des EuPCS für April 2023 geplant ist. Vorab besteht für interessierte Unternehmen die Möglichkeit an einer Umfrage zur Verbesserung teilzunehmen. Die Umfrage ist bis zum 18. Mai 2022 geöffnet. Der Fragebogen ist relativ kurz und orientiert sich an der Rolle des Betroffenen. Sollten Sie planen an der Umfrage teilzunehmen, so kommen Sie über diesen Link direkt zum Fragebogen in englischer Sprache. (MP)


4.5.2022
CLP – 18. ATP im Amtsblatt der EU Nummer L 129 vom 3.5.2022 veröffentlicht

Mit Notiz vom 24.02.2022 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die Kommission den Entwurf zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angenommen hat. Nun wurde im oben genannten Amtsblatt die

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/692 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

veröffentlicht.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Sie gilt ab dem 23. November 2023. Abweichend dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. (MP)


14.04.2022
REACH - Änderungen bei den Informationsanforderungen Anhänge VI bis X der REACH-VO

Im Amtsblatt der EU Nummer L98 vom 25.03.2022 wurde die

VERORDNUNG (EU) 2022/477 DER KOMMISSION

vom 24. März 2022 zur Änderung der Anhänge VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

veröffentlicht.

Die Anhänge VI bis X regeln die Anforderungen in Bezug auf die Informationen, die im Rahmen der Registrierung eingereicht werden müssen. Die Änderungen sind ab dem 14. Oktober 2022 verbindlich zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Anforderungen und spezifische Regeln für die Anpassung von:

  • In-vitro- und In-vivo-Mutagenitätsstudien, wobei festgelegt wird, wann weitere Studien aufgrund von Mutagenitätsbedenken erforderlich sind;
  • Studien zur Reproduktionstoxizität, wobei die bevorzugten Tierarten und Verabreichungswege festgelegt und die Bedingungen präzisiert werden, unter denen weitere Studien aufgrund von Bedenken erforderlich sind;
  • Studien zur aquatischen Toxizität, wobei klargestellt wird, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien oder zusätzlich zu diesen durchgeführt werden müssen;
  • Studien zur Toxizität für Land- und Sedimentorganismen, wobei präzisiert wird, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien erforderlich sind und klargestellt wird, dass bei Langzeittests sowohl Abbau- als auch Umwandlungsprodukte untersucht werden müssen; und
  • Studien zum Abbau und zur Bioakkumulation, wobei angegeben wird, wann weitere Tests erforderlich sind, einschließlich der Untersuchung von Abbau- und Umwandlungsprodukten.

Die Verpflichtung für Alleinvertreter, Einzelheiten über den von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller anzugeben.

Informationen zur Identifizierung von Stoffen, einschließlich:

  • die Anforderung, die Zusammensetzung, die Nanoform oder eine Reihe ähnlicher Nanoformen in Bezug auf Informationen zu beschreiben, die zur Erfüllung der Informationsanforderungen gemäß Anhang VII-X der REACH-Verordnung vorgelegt werden;
  • neue Anforderungen für die Meldung der Kristallstruktur und der Zusammensetzungen von Stoffen mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexen Reaktionsprodukten oder biologischen Materialien (UVCBs); und
  • klarere Anforderungen für die Meldung von Bestandteilen, Verunreinigungen und Zusatzstoffen sowie für analytische Informationen.
  • Die ECHA aktualisiert derzeit ihre Leitlinien und wird in der zweiten Jahreshälfte 2022 Empfehlungen zu den Informationsanforderungen für Registranten veröffentlichen.

Die Änderungen werden sich auch auf IUCLID auswirken. Das derzeitige IUCLID-6-Format ermöglicht bereits die Meldung von Daten, wie sie in den überarbeiteten REACH-Anhängen gefordert werden. Mit der nächsten größeren IUCLID-Version im April 2023 werden einige Anpassungen vorgenommen, einschließlich Änderungen am Validierungsassistenten. Gleichzeitig wird die Vollständigkeitsüberprüfung der ECHA an die überarbeiteten Informationsanforderungen angepasst. (MP)


14.04.2022
REACH – Änderung des Anhang XIV – Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Mit Veröffentlichung der VERORDNUNG (EU) 2022/586 DER KOMMISSION vom 8. April 2022 zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) im Amtsblatt der EU Nummer L112 vom 11.04.2022 werden der Tabelle in Anhang XIV der REACH-Verordnung fünf neue Stoffeinträge (55 bis 59) hinzugefügt.

Diese lauten:

  • Eintrag 55: Tetraethylblei ; CAS-Nr.: 78-00-2
  • Eintrag 56: 4,4 '-Bis(dimethylamino)-4"-(methylamino) tritylalkohol (mit ≥ 0,1 % Michlers Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michlers Base (EG-Nr. 202-959-2)); CAS-Nr.: 561-41-1
  • Eintrag 57: Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion-, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) (mit ≥ 0,1 % w/w 4-Heptylphenol, verzweigt und linear; CAS-Nr.: -
  • Eintrag 58.2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia- 4-stannatetradecanoat (DOTE); CAS-Nr.: 15571-58-1
  • Eintrag 59: Reaktionsmasse von 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl- 7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4- [[2- [(2-ethylhexyl) oxy] -2-oxoethyl] thio] -4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia- 4-stannatetradecanoat (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE); CAS-Nr.: -

Die Verordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft. (MP)


14.04.2022
REACH – Neue Vorschläge zur Aufnahme von Stoffen in das SVHC-Verzeichnis

Hinweisen möchten wir Sie auf die Absicht, weitere Stoffe in das SVHC-Verzeichnis aufzunehmen. Es handelt sich dabei um die folgenden Verbindungen:

- Isobutyl 4-hydroxybenzoate, CAS-Nr.: 4247-02-3
- Bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate, CAS-Nr.: 26040-51-7
- Barium diboron tetraoxide, CAS-Nr.: 13701-59-2
- 2,2',6,6'-tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol, CAS-Nr.: 79-94-7
- 1,1'-[ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribromobenzene], CAS-Nr.: 37853-59-1

Erwartet werden die Dossiers bis zum 4.8.2022. Die Übersicht mit weiteren Details zu den einzelnen Stoffen und Gründe können Sie hier einsehen. (MP)


27.4.2022
REACH – Alleinvertreter müssen Kontaktdaten des Nicht-EU-Herstellers in REACH-IT angeben – Änderungen in Anhang VI der REACH-VO

Firmen, welche als Alleinvertreter für einen außerhalb der Union ansässigen Hersteller tätig sind, müssen bis spätestens zum 14. Oktober 2022 die Kontaktdaten des Nicht-EU-Herstellers in REACH-IT angegeben. Das hat zur Konsequenz, dass REACH-IT Accounts umgestellt werden müssen um der entsprechenden Änderung nachzukommen. Dies sollten Sie prüfen und anpassen.

In Anhang VI wird eine neue Nummer 1.1.4. mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Wurde gemäß Artikel 8 Absatz 1 ein Alleinvertreter benannt, die folgenden Angaben zu der natürlichen oder juristischen Person mit Sitz außerhalb der Union, die den Alleinvertreter bestellt hat: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktperson, Herstellungs- oder Formulierungsstandort(e), gegebenenfalls Unternehmenswebsite und nationale Identifikationsnummer(n) des Unternehmens".

Die VERORDNUNG (EU) 2022/477 DER KOMMISSION vom 24. März 2022 zur Änderung der Anhänge VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) veröffentlicht im Amtsblatt der EU L98 vom 25.3.2022 finden Sie hier.

Sollten aufgrund dieser Anforderungen Änderungen bei den REACH-IT-Konten notwendig werden, kann Ihnen die Gebühr für die Übertragung von Registrierungen in REACH-IT-Konten bis zum 14. Oktober 2022 erlassen werden (siehe Abschnitt 4 der ECHA Information)

Die ECHA hat dazu auch ein Informationpapier in englischer Sprache (Only representatives: How to ensure that your account represents only one non-EU manufacturer)erstellt.

Mit Nachricht vom 14.04.2022 hatten wir bereits auf die weiteren Änderungen in den Anhängen informiert. (MP)


29.04.2022
REACH – EU-Kommission veröffentlicht Fahrplan (Roadmap) zu Beschränkungen

Informieren möchten wir Sie über die Veröffentlichung der EU-Kommission zum Fahrplan zu Beschränkungen, welcher in Form eines Arbeitsdokuments nun vorliegt. Der Fahrplan ist Teil der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und enthält Informationen zu allen laufenden und geplanten Beschränkungen. Die wesentlichen Informationen zu den Stoffen bzw. Stoffgruppen finden Sie in Anhang I. Er ist aufgeteilt in drei Pools, welche sich wie folgt aufteilen:

Gruppe 0: Beschränkungen, die bereits in der "Registry of Intentions" (RoI) enthalten sind, ein von der ECHA erteiltes Mandat haben oder ein bereits kürzlich eingereichtes Dossier.

Gruppe 1: Geplante Beschränkungen, die aber noch nicht im RoI enthalten sind.

Gruppe 2: Potentielle Beschränkungen.

Die Aufnahme in den Fahrplan ist keine Garantie für eine Beschränkung, die in der Regel mehrere Jahre lang von der ECHA, den Mitgliedstaaten und der Kommission geprüft wird, gefolgt von einer legislativen Prüfung durch das EU-Parlament und dem Rat. Der Fahrplan wird jedes Jahr geprüft und aktualisiert. (MP)


4.5.2022
WGK – Umweltbundesamt stuft weitere Stoffe ein

Im Zeitraum vom 31.03.2022 bis zum 29.04.2022 hat das Umweltbundesamt neue Stoffe oder Stoffgruppen mit dazugehöriger WGK veröffentlicht. Details finden Sie wie immer wenn Sie den Link hinter der Kennnummer aufrufen. Die entsprechende Liste finden Sie hier. (MP)

Finanzen und Steuern
27.4.2022
BGA Finanzen und Steuern – Aktuelles Rundschreiben

Vom BGA liegt uns das aktuelle Steuerrundschreiben 7/2022 vor. Es behandelt die nachfolgenden Themen:

1. Energiesteuersenkungsgesetz: Handel für Verlängerung der Absenkung
2. Steuerentlastungsgesetz: Entlastungen in parlamentarischen Beratungen
3. Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4. Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung
5. Aktueller Stand der Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzpendlern
6. Angepasste Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022
7. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
8. Energiesteuerrecht - Vollständige Steuerentlastung bei gekoppelter Erzeugung von Kraft und Wärme

Anlagen übersendet die VCH-Geschäftsstelle gerne auf Anfrage. (MP)

Gefahrgut
2.5.2022
RID 2023 – Entwurf der Notifizierungstexte für die Ausgabe 2023 des RID

Mit Nachricht vom 4. April 2022 hatten wir Sie bereits über den Entwurf für die Änderungen 2023 des ADR informiert. Nun liegen auch die Notifizierungstexte zum RID 2023 mit den vorgesehenen Änderungen vor. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt, da alle Änderungen auf der 57. Tagung des RID-Fachausschusses am 24. Mai noch bestätigt werden müssen. (MP)


2.5.2022
RID/ADR/ADN – Endgültiger Bericht der gemeinsamen Tagung, Bern 14. bis 18. März 2022

Zur Ihrer Kenntnis erhalten Sie den endgültigen Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE.

Er enthält Informationen

  • zur Interpretation des RID/ADR/ADN,
  • den Änderungsanträgen,
  • neue Anträge,
  • Berichte informeller Arbeitsgruppen,
  • Unfall- und Risikomanagement,
  • Zukünftige Arbeiten,
  • Verschiedenes.

In den Anlagen innerhalb der PDF finden Sie u.a. die Entwürfe für die Änderungen zum 1. Januar 2023 sowie Änderungen zum 1. Januar 2025. (MP)


2.5.2022
Gefahrguttransporte – Spanien aktualisiert Beschränkungen

Hinweisen möchten wir Sie auf eine Veröffentlichung Spaniens in Bezug auf Beschränkungen bei der Beförderung gefährlicher Güter für 2022 im internationalen Straßenverkehr.

Die verlinkten Dokumente liegen nur in spanischer Sprache vor. Des Weiteren liegt eine Übersichtskarte - mit Stand 2022 -, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, vor. (MP)

Konjunktur und Wirtschaftspolitik
22.4.2022
VCH-Umfrage „Stimmungsbild im Chemiehandel“ erstes Quartal 2022 – Ergebnisse

Nachdem zum Jahreswechsel noch vorsichtiger Optimismus für das neue Jahr geherrscht hat, ist dieser im ersten Quartal bereits abrupt geendet. Die Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate liegen mit nur noch 50 Punkten auf einem Tiefpunkt seit Beginn der Umfrage.

Mit Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen verliert Corona immer mehr an Bedeutung. Zwar befindet sich weiterhin ein hoher Anteil von Mitarbeitern im Home-Office, aber einzelne Firmen geben an, die Maßnahmen weitestgehend aufgehoben zu haben. Home-Office wird sicherlich auch unabhängig von Corona weiterhin eine große Bedeutung haben. Verbessert haben sich vor diesem Hintergrund auch erneut die Möglichkeiten zu Kundenkontakten.

Neben der Beschaffung belasten insbesondere die vor allem auch vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise weiter stark steigenden Energiekosten und dadurch bedingte erhebliche Preissteigerungen und kurzfristige Anpassungen der Lieferkonditionen. Diese können nicht mehr aufgefangen und müssen in der Lieferkette weitergegeben werden. In einigen Branchen, insbesondere im Automobilsektor, ist dies jedoch nur mit großen Schwierigkeiten möglich.

Weiterhin äußerst problematisch ist die Situation bei der Beschaffung. Fast alle Teilnehmer der Umfrage melden zumindest geringe und zu knapp 80 % sogar starke Beeinträchtigungen über alle Bereiche, von Verpackungsmaterialien bis hin zu den Rohstoffen. Insbesondere bei der Beschaffung aus China haben sicherlich auch die dortigen Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen zu einer weiteren Verschlechterung geführt.

Auffällig ist insbesondere im Vergleich zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie die Verschlechterung beim Zahlungsverhalten der Kunden. Während sich dieses in der Pandemie nach ersten Befürchtungen überraschend stabil gezeigt hat, kommt es jetzt zu vermehrten Problemen. Nicht nur werden längere Zahlungsziele verlangt und verspätet gezahlt, vielmehr kommt es auch zu Zahlungsausfällen und ersten Insolvenzen. Hier machen sich möglicherweise bereits die stark gestiegenen Rohstoffpreise, die insbesondere kleineren Unternehmen große Probleme bereiten, bemerkbar.

Während sich die Auftragslage leicht verschlechtert hat, war die Umsatzentwicklung im ersten Quartal sehr positiv. Diese Entwicklung ist jedoch sicherlich stark preis- bzw. inflationsgetrieben. Die sich so abzeichnende unsichere Gesamtlage wird auch durch die eingangs erwähnte deutliche Eintrübung der Einschätzung für die kommenden sechs Monate bestätigt.

Vieles wird sicherlich auch von der Entwicklung in der Ukraine abhängen. Von den Sanktionen gegen Russland und Belarus ist der Chemiehandel insbesondere bei der Logistik betroffen. Hier macht sich sicherlich vor allem auch die sich noch einmal deutlich verschärfende Lage bei den Fahrern bemerkbar. Probleme bei dem Transport über die Eiserne Seidenstraße wirken sich auch auf die Beschaffung negativ aus.

Die Umfrage steht wie üblich in der vergleichen Monatsübersicht sowie der ausführlichen Fassung nebst Einzelantworten zur Verfügung.

Wir bedanken uns herzlich bei allen teilnehmenden Firmen.


13.04.2022
BGA Konjunkturbarometer Grosshandel April 2022

Das BGA Konjunkturbarometer Aprill 2022 greift die aktuellen Konjunkturprognossen und Wirtschaftsdaten auf und verdeutlicht anhand von Tabellen und Grafiken die derzeitige wirtschaftliche Situation. So führt der BGA einleitend aus:

"Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat das wirtschaftliche Umfeld massiv verändert. Nach dem jüngsten Sachverständigengutachten vom März 2022 wird das Wirtschaftswachstum in Deutschland nicht wie im vergangenen Jahr erwartet um 4,6 Prozent steigen, sondern auf 1,8 Prozent zurückgenommen. Diese Erwartung spiegelt sich aber noch nicht in den aktuell verfügbaren statistischen Daten. Die Großhandelsumsätze steigen nach den Angaben von DESTATIS zu Jahresbeginn noch kräftig. Effekte aus dem Ukraine-Krieg dürften sich bei Verfügbarkeit der Daten für März abzeichnen. Im Januar 2022 stiegen die Umsätze nominal um 21,9 Prozent und real um 6,7 Prozent. Damit folgt die Entwicklung zum Jahresauftakt noch dem allgemeinen Aufwärtstrend. Der BGA geht davon aus, dass sich die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlangsamen und der Ukraine-Krieg den Anstieg der Großhandelsumsätze bremsen wird."


03.05.2022
Sektor-Untersuchung im Großhandel von BGA, Deloitte und Roland Berger

In Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen aus Digitalisierung und der Ukraine-Krise führ der BGA eine Sektor-Untersuchung durch. Hierzu heißt es in der Einladung wie folgt:

"Vor welchen strategischen und operativen Herausforderungen sehen sich die Unternehmen im Groß- und Außenhandel und den B2B-Dienstleistern im aktuellen und perspektivischen Umfeld, das ist Gegenstand einer Sektor-Untersuchung, die der BGA gemeinsam mit Deloitte und Roland Berger durchführt. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei die Herausforderungen für die Unternehmen aus der Digitalisierung und dem Ukraine-Krieg.

Wir laden Sie mit der freundlichen Bitte ein, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Mitwirkung Ihres Unternehmens ist uns ein wichtiges Anliegen, um aus der Unternehmensbefragung aktuelle strukturelle Entwicklungen und zukünftige Trends aufzuzeigen. Die Umfrage wird als online-Befragung durchgeführt und erfolgt anonym. Sie kann über den folgenden Link direkt aufgerufen werden:

https://www.umfragen-deloitte.de/uc/grosshandel/

Die Teilnahme erfordert einen Zeitaufwand von etwa zehn Minuten und ist bis Montag, 30. Mai 2022, möglich. Am Ende der Umfrage können Sie uns einen Hinweis geben, ob Sie an den Ergebnissen der Umfrage interessiert sind.

Wir würden uns über Ihre Mitwirkung und Unterstützung freuen. Bei Fragen steht Ihnen der beim BGA für die Befragung zuständige Geschäftsführer, Dipl.-Volkswirt Michael Alber, unter 030 / 59 00 99-571 gerne zur Verfügung." (BGA-Zitat)

Kreislaufwirtschaft
26.04.2022
VerpackungsG: Frist Registrierung – Webinar

Im Newsletter und zuletzt auch in den VCH-Fachgremien wurde wiederholt zu der über § 9 VerpackG erweiterten Registrierungspflicht informiert, die künftig für sämtliche mit Ware befüllte Verpackungen gilt. Bekannterweise soll damit der Überwachungs- und Durchsetzungsrahmen und die Herstellerverantwortung gestärkt werden.
Zum einen wird hier an die ab dem 4. Mai zur Verfügung stehende Möglichkeit der Online-Registrierung erinnert. Diese muss bis zum 1. Juli erfolgt sein (s. Newsletter 16.3.22). Zum anderen wird auf ein Webinar "Neue Pflichten aus dem Verpackungsgesetz" hingewiesen, das unser Dachverband BGA in Kooperation mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister / ZSVR am 19. Mai 2022 von 10:00 - 11:30 Uhr anbietet. Referentin sein wird Frau Dr. B. Sunderdiek / ZSVR. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten. Interessenten können sich beim BGA unter https://eveeno.com/490330889 zum Webinar anmelden. (Fr.)

Life Science
08.04.2022
BGA Positionspapier entwaldungsfreie Lieferketten

In unserer Sitzung des AK Life-Science vom 15.03.2022 hatten wir zu dem Entwurf der EU-Kommission zu entwaldungsfreien Lieferketten berichtet.

Der BGA hat hierzu nun ein Positionspapier erstellt, dass wir Ihnen gerne zur Kenntnis bringen möchten.

Zum Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf zum Thema entwaldungsfreie Lieferkette veröffentlicht, mit dem Ziel, von der EU mitverursachte Entwaldung und Waldschädigung auf ein Minimum zu reduzieren. So sollen "entwaldungsfreie" Produkte gefördert werden. Die Verordnung sieht bindende Sorgfaltspflichten für sechs Produkte vor, die als Grund für Entwaldung und Waldschädigung angesehen werden vor: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee. Der Vorschlag der Kommission soll nun im Europäischen Parlament diskutiert werden. Die Berichterstatterpflichten werden voraussichtlich im Umwelt-Ausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments liegen. Der Vorschlag dieser Verordnung läuft parallel zur Debatte über ein europäisches Lieferkettengesetz (Due Diligence). (BGA) (MP)


25.4.2022
Lebensmittelkontaktmaterialien – Änderungen der Empfehlungen zu Bedarfsgegenständen

Hinweisen möchten wir Sie auf eine Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 4/2022. Auf den Seiten 525-526 wurde die folgende Bekanntmachung - Amtliche Mitteilung veröffentlicht: Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Es handelt sich hierbei um verschiedenste Änderungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien in den Kapiteln:

XIV. Polymer-Dispersionen
XXI. Bedarfsgegenstände aus Natur- und Synthesekautschuk im Lebensmittelkontakt
XXI/1. Bedarfsgegenstände aus Natur- und Synthesekautschuk im Lebensmittelkontakt
XXXVI. Papier, Kartons und Pappen in Lebensmittelkontakt
XXXVI/1. Koch-und Heißfilterpapiere und Filterschichten
XXXVI/2. Papiere, Kartons und Pappen für Backzwecke
LI. Temperaturbeständige Beschichtungssysteme aus Polymeren für Brat-, Koch und Backgeräte

Alle Änderungen haben den Stand 1.4.2022. (MP)

Logistik und Verkehr
11.04.2022
Lieferketten - Mögliche Paletten-Knappheit aufgrund der Russland-Sanktionen

Informieren möchten wir Sie über eine Presse-Information des HPE (www.hpe.de) vom 6. April 2022 in welcher über den Umstand berichtet wird, dass aufgrund der Russland-Sanktionen eine Knappheit von Paletten befürchtet wird. Hintergrund sind der akute Mangel an Nägeln aus russischem Stahl! Die Presse-Information haben wir für Sie hier verlinkt.

Auszug aus dem Text:

".....Paletten werden im Wesentlichen aus Schnittholz, Palettenklötzen und Nägeln gefertigt. 78 Nägel braucht man für eine Europalette. Circa 90 Prozent der für Paletten benötigten losen Nägel werden laut Angaben der europäischen Zulieferer der HPE-Branche aus russischem Stahl gefertigt. In Folge der Handelssanktionen gegen Russland kann dort bis auf weiteres kein Nachschub bestellt werden - selbstverständlich bemüht sich der Branchenverband um Lösungswege auf allen Ebenen....." (Quelle HPE) (MP)

Responsible Care - Qualitätsmanagement
03.05.2022
VCH-Seminare "CO2-/Treibhausgas-Bilanzierung" am 01.06.22 (online) oder 17.08.22 (Präsenz)

Am 25. Januar und am 8. Februar fanden in Zusammenarbeit mit dem Büro von Herrn Dr. Thomas Schlüter zwei Online-Seminare zum Thema "CO2-/Treibhausgas-Bilanzierung für den Chemiehandel nach ISO 14064-1" statt. Herr Dr. Schlüter ist u.a. Sachverständiger Dritter i.R.d. Verifizierungskonzepts des RC-Programms des VCH.

Nachdem das Angebot einen guten Zuspruch und auch eine sehr gute Resonanz erfahren hat, werden - auch auf die Erörterung im VCH-Responsible Care-Workshop hin - alternativ zwei weitere Termine angeboten am Mittwoch 1.6.22, (Online) oder am Mittwoch, 17.8.22 (in Präsenz, VCH in Köln).
Weitere Einzelheiten und die Informationen zur Anmeldung zum Seminar (Teilnahmegebühr 270,00 Euro pro Person zzgl. MwSt - begrenzte Teilnehmerzahl 15 Personen), können hier abgerufen werden. Anmeldungen (Anmeldeformular) werden in der Reihenfolge des Eingangs entgegengenommen (Fr.)

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