Durch das StaRUG (2021) sind seit 2021 alle Kapitalgesellschaften verpflichtet ein Krisen- und Risikofrüherkennungssystem zu etablieren, um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ früh zu erkennen. Da schwere Krisen, die bestandsgefährdende Entwicklungen, meist das Ergebnis von Kombinationseffekten von Einzelrisiken sind, setzt dies adäquate Verfahren der Identifikation, Quantifizierung und Aggregation der Risiken mit Bezug auf die Unternehmensplanung voraus. Über die älteren gesetzlichen Anforderungen hinausgehend fordert der Gesetzgeber nun auch bei Bedarf die Initiierung „geeigneter Gegenmaßnahmen“, deren Wirksamkeit zu beurteilen ist, sowie die unmittelbare Information des Überwachungsorgans (z.B. Aufsichtsrat).
Im Webinar werden die gesetzlichen Grundlagen, die Umsetzung in Standards (den DIIR RS 2.1 von 2022) sowie die Implikationen für die Unternehmenssteuerung erläutert. Insbesondere wird aufgezeigt, welche Weiterentwicklung des Controllings erforderlich ist, wenn ein (z.B. mittelständisches) Unternehmen für diesen Zweck kein eigenes Risikomanagement etabliert (siehe dazu auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung von 2022, die vor dem Hintergrund StaRUG modifiziert wurden).
Prof. Dr. Werner Gleißner
Vorstand, Honorarprofessor
FutureValue Group AG
Moderation
Markus Steiner, Mitglied ICV Vorstand