Unsere Satzung

§1 Name, Gründung und Sitz des Fanclubs

  1. Der Fanclub trägt den Namen „Wartburg-Borussen“ und wurde am 21.01.2011 gegründet.
  2. Der Fanclub hat seinen Sitz in Eisenach. Clubanschrift ist die des 1.Vorsitzenden.

§2 Zweck des Fanclubs

  1. Zweck des Fanclubs ist die Zusammenführung von BVB-Fans in Eisenach und Umgebung.
  2. Der Fanclub organisiert Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen.

§3 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

§4 Haftung

  1. Der Fanclub haftet nicht für Schäden, die Personen bei einer Veranstaltung der Wartburg-Borussen erleiden, einbezogen ist dabei auch der Besuch von Heim- und Auswärtsspielen.
  2. Der Fanclub haftet nicht für Schäden die von Mitgliedern verursacht werden.

§5 Mitgliedschaft

  1. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub muss schriftlich erfolgen. Eine Aufnahmegebühr lt. Beitragsordnung wird fällig.
  2. Über die Aufnahme muss der gesamte Vorstand entscheiden.
  3. Durch die Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Wartburg-Borussen an.
  4. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr.
  5. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Jahresende.
  6. Die Mitgliedschaft wird beendet:
    1. durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand.
    2. durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzung.
  7. Der Ausschluss aus dem Fanclub erfolgt durch Beschluss des Vorstands
    1. wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstoßen und das Ansehen des Fanclubs schwer geschadet hat.
    2. wenn ein Mitglied trotz Mahnung des Vorstands mit dem Beitrag im Rückstand bleibt, wird es mit sofortiger Wirkung aus dem Fanclub ausgeschlossen.

§6 Beiträge und Finanzen

  1. Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgelegt und wird in der Beitragsordnung festgeschrieben.
  2. Der Beitrag wird erstmals mit Aufnahme in den Fanclub Wartburg-Borussen fällig und ist im Folgejahr bis zum 31. Januar auf das Konto der Wartburg-Borussen einzuzahlen.
  3. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Clubvermögen.
  4. Über die Verwendung der Finanzen entscheidet der komplette Vorstand.
  5. Der Fanclub finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie Geld- und Sachspenden.
  6. Sollten Anschaffungen getätigt werden die nicht über das Guthaben des Fanclubs beglichen werden können, beteiligen sich die Mitglieder an den Kosten zu gleichen Teilen.
  7. Über Ein- und Ausgaben des Fanclubs wird zu jeder Vorstandssitzung durch den Kassenwart berichtet.
  8. Eine Prüfung der Kasse der Wartburg-Borussen findet einmal im Jahr kurz vor der Mitgliederversammlung statt.

§7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. 1. Vorsitzender,
    2. 2. Vorsitzender,
    3. Kassenwart,
    4. Schriftführer/in,
    5. 4 weiteren Vorstandsmitglieder als Beisitzer.
  1. Der Vorstand wird alle 2 Jahre durch die Fanclub-Mitglieder gewählt.
  2. Der Vorstand beschließt Clubangelegenheiten, soweit sie nicht der Zustimmung der Mitglieder bedürfen.
  3. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  4. Der 1. und 2. Vorsitzende sind Gemeinschaftsvertretungsberechtigt.
  5. Ein Vorstandsmitglied kann eine außerplanmäßige Vorstandssitzung einberufen. Vorstandssitzungen finden mindestens dreimal im Jahr statt.
  6. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  7. Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

§8 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich zum Jahresende statt.
  2. Alle 2 Jahre erfolgt eine Vorstandswahl.
  3. Alle volljährigen Fanclub-Mitglieder können mit einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
  4. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand.
  5. Eine Änderung der Satzung erfordert eine 2/3 Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn vom Vorstand ordnungsgemäß unter Wahrnehmung einer 2 Wochenfrist geladen wurde
  7. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

§9 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder verpflichten sich die Satzung einzuhalten und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
  2. Die Mitgliedschaft ist Beitragspflichtig.
  3. Mitgliedschaftsbeiträge werden durch Beschluss festgelegt.
  4. Die Beiträge sind bis zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten.
  5. Die Mitglieder sind gehalten Zwecke und Aufgaben des Fanclubs tatkräftig zu unterstützen.

§10 Karten

  1. Jedes Mitglied kann jeweils nur 1 Karte ordern. Diese Ist Innerhalb von 5 Tagen bar oder per Überweisung (Eingang zählt) zu entrichten. Ist der Betrag nicht innerhalb von 5 Tagen eingegangen verfällt der Anspruch auf die Karte und wird umgehend an ein anderes Fanclubmitglied vergeben (auch hier gilt die 5-Tagesregelung). Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand. Sollten mehr Anfragen als Karten bestehen, wird in einem Losverfahren über die Verteilung der Karten entschieden. 

§ 11 Gewalt – Rassismus – Diskriminierung

  1. Der Fanclub Wartburg-Borussen ist grundsätzlich gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung.

Die Satzung wurde am 26.04.2011 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Eisenach, den 24.03.2019