Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. NEUIGKEITEN | Mai 2021

Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. NEUIGKEITEN | Mai 2021



Inhaltsverzeichnis:
[ Veranstaltungen im kommenden Monat
[ Veranstaltungs-Vorankündigung
[ Corona-Info
[ Allgemeines
[ Mitgliedervorteile
[ Last Minute
[ Impressum



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 Veranstaltungen im kommenden Monat
Übersicht

DatumUhrzeitVeranstaltungVeranstalter
06.05.202117:00-18:30 und 19:00-20:30TRP Come Together - Bewegung zu schneller Musik (DiscoDance)Jugend
08.05.202114:00-17:00Außerordentlicher Verbandstag 2021AO Verbandstag 2021
08.05.202111:00-12:30Außerordentliche Jugendvollversammlung 2021AO Verbandstag 2021
09.05.202110:00-14:00Online Lizenzerhalt Breitensport Alte Tänze Internationale TänzeLehre und Ausbildung
20.05.2021ab 17:00TRP Come Together - BreakingJugend
27.05.202117:00-18:00TRP Come Together - "Performance 1 x 1"Jugend
28.05.202119:00-20:30TRP Come Together - Training bei orthopädischen Problemen (Knie/Schulter)Lehre und Ausbildung





 Veranstaltungs-Vorankündigung
06.05.2021
Angebot für Vereine, Schulen und Interessierte (offen auch für Nicht-TRP-Mitglieder)

Es geht weiter mit Bewegung auf schnelle Musik für Tänzer/Tänzerinnen, Lehrende und Interessierte

TRP Come Together - Workshops DiscoDance

Details und Anmeldung:

/// Portal





20.05.2021
Angebot für Vereine, Schulen und Interessierte (offen auch für Nicht-TRP-Mitglieder)

TRP Come Together - Breaking Workshops für Anfänger/Fortgeschrittene/Lehrende

Details und Anmeldung:

/// Portal





27.05.2021
Angebot für Kinder/Jugendliche und Interessierte

"Performance 1 x 1"

Der Workshop befasst sich mit dem Aufbau einer eigenen Performance/Kür und richtet sich an Tänzer und Tänzerinnen aus jeder Tanzrichtung. Seid dabei und erweitert euren Horizont, um in eurer Kreativität zu wachsen.

Details und Anmeldung:

///Portal





Juni 2021
Workshops JMC





 Corona-Info
27.04.2021
Auswirkungen der 19. CoBeLVO vom 23. April 2021

Die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.04.2021 in Verbindng mit dem geänderten Infektionsschutzgesetzt vom 22.04.2021 bringt wieder einige Änderungen mit sich.

Für den Bereich des Sports ist nun erstmals auch eine Unterscheidung der Inzidenzen verankert, sodass "pauschale" Aussagen nicht mehr getroffen werden können. Hier gilt es sich im Zweifel eng mit seiner zuständigen Behörde abzustimmen!

Nach unserer Einschätzung ist möglich (ggf. nicht vollständig)

Teil 5 Sport und Freizeit § 10 Sport

Bei einer Inzidenz bis 100

(1) 1.
... kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen, wenn die Ausübung einzeln oder in einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, erfolgt oder

(1) 2.
kontaktloses Training im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen, wenn das Training angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers erfolgt.

(2) 1.
gelten in geschlossenen Räumen und in öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 mit der Maßgabe, dass zwischen Personen, die nicht einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, angehören, ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten ist, die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 sowie die Testpflicht nach § 1 Abs. 9; pro angefangene 40 qm Trainingsfläche darf nur einer Person Zutritt zur Trainingsfläche gewährt werden,

(2) 2.
... Abstandsgebot, ... Kontakterfassung ...

(2) 3.
sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger

(2) 4.
die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.

(3) Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 zulässig ...

Bei einer Inzidenz über 100

(4)
... Ausübung von Individualsportarten in gedeckten Sportanlagen abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und Absatz 3 Satz 1 untersagt.

(5)
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig ...

(5) 1.
... Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten in nichtolympischen Sportarten (...), welche von den zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind;

(5) 5.
... Athletinnen und Athleten, die sich bereits für die Teilnahme an bevorstehenden Europa- und Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder im Jahr 2021 qualifizieren können.


Für den Tanzsport in Rheinland-Pfalz bedeutet dies,
dass aktuell in den Bereichen Standard/Latein (nicht olympisch) die folgenden Altersgruppen/Startklassen trainieren dürfen:
Jun I & II B, Jug A, Hgr S, Sen I-IV S - sowie die Landeskader.
Ebenso die Kaderpaare und Qualifikanten der höchsten Startklassen der Fachverbände und weiteren Tanzarten (RnR, BkT, DVG, TAF, JMC, ...)

Dazu Solo / Duo aus dem Bereich Breaking (vorolympisch)

Ergänzend weisen wir nochmals auf das Schreiben des DOSB hin, das bestätigt, dass Tanzen nicht zu den Kontaktsportarten sondern zu den Individualsportarten gehört.
(Siehe DTV News vom 14.11.2020)





 Allgemeines
27.04.21
Anmeldungen zum außerordentlichen Verbandstag / Jugendvollversammlung 2021

Am 08.05.2021 finden der außerordentliche Verbandstag und die außerordentliche Jugendvollversammlung 2021 des Tanzsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (TRP) statt.
Die entsprechenden Einladungen mit vorläufigen Tagesordnungen waren im Tanzspiegel 04/21 veröffentlicht und sind auf der Homepage zu finden.

Der Verbandstag sowie die Jugendvollversammlung werden online stattfinden.

Hinweise zum virtuellen Verbandstag und der Jugendvollversammlung:

Aufgrund des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 27.03.2020, verlängert bis zum 31.12.2021 sind "virtuelle" Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage zulässig und Mitglieder können ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Die Abstimmungen werden über das Portal POLYAS erfolgen, dazu erhalten nur die entsendeten/abstimmungsberechtigten Personen einen Link zum Portal.

Die entsendete Person muss im Vorfeld in das digitale Wählerverzeichnis des Außerordentlichen Verbandstages/Jugendvollversammlung eingetragen werden, dazu ist eine eindeutige E-Mail-Adresse nötig. Diese E-Mail-Adresse wird an dem Tag für die digital stattfindenden Abstimmungen benötigt und ist an diesem Tag zwingende Voraussetzung für eine Abstimmung.

Sollten sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Änderungen ergeben, sind diese sinngemäß umzusetzen.

Die schriftliche Vollmacht (Anlage) mit Namen und E-Mail-Adresse der entsendeten (abstimmungsberechtigten) Person ist bis zum 06. Mai 2021 an die Geschäftsstelle des TRP zu senden.
Dies kann per Mail (Scan), Brief oder Fax erfolgen.
Ohne eine Mail-Adresse der entsendeten Person können am AO VBT und der AO JVV keine Abstimmungen erfolgen! Das Wählerverzeichnis muss dazu im Vorfeld angelegt werden.

Sollten Sie die Zugangsdaten nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Unterlagen zum AO Verbandstag im Portal des TRP: Unterlagen AO VBT (nach Anmeldung im Portal)

In der Anlage finden Sie nochmals die Vollmachten zur Anmeldung für beide Veranstaltungen sowie die Einladungen.

Weitere Informationen:
210508_TRP_Einladung_VBT_JVV.pdf
TRP_VBT_Vollmacht_2021.pdf
TRP_VBT_JVV_Vollmacht_2021.pdf





 Mitgliedervorteile
27.04.2021
Digitales Training im TRP

An der Umfrage "Digitales Training im TRP" haben sich 41 Vereine beteiligt.

Dabei ist festzustellen, dass 3/4 dieser Vereine schon Online-Training für ihre Mitglieder anbieten.

Um in Zeiten der Corona-Pandemie die Vereine im TRP zu unterstützen, werden wir die Angebote des Digitalen-Sports in den Vereinen fördern, damit diese außerhalb des stark eingeschränkten Präsenztrainings ein Angebot an ihre Mitglieder machen können.

Das Präsidium des Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
"Vereine des Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. (TRP), die in 2020 oder 2021 eine Lizenz für ein Videokonferenzsystem kaufen oder bereits gekauft haben, werden einmalig mit einem Betrag in Höhe der Rechnung, jedoch bis maximal 100,00 Euro, gefördert.
Der Betrag kann unter Einreichung einer Kopie der Rechnung (ausgestellt auf den Verein) - unter Nennung der Kontaktdaten und Bankverbindung - formlos beim TRP abgerufen werden."

Die Auswertung der Umfrage finden Sie in der Anlage.

Weitere Informationen:
TRP_Digitales_Training_2021.pdf





27.04.21
Stifter-helfen.de

Das IT-Portal für Non-Profits

Wir möchten nochmals auf Stifter-helfen hinweisen. Hier können Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits von Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT-Produkte profitieren.
Vereine können sich kostenlos registrieren.

Zu den Produktspenden/Sonderkonditionen gehört aktuell z.B. auch eine Lizenz für das Videokonferenztool ZOOM.

Link: stifter-helfen.de





 Last Minute
30.04.2021
Lizenzerhalt überfachlich für Trainer/Wertungsrichter

TRP Come Together - Muskelgruppen richtig dehnen

Details und Anmeldung:

///Portal





  Impressum
Herausgeber:
Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V.
Paul-Schneider-Straße 12
56076 Koblenz

Tel: +49 261 28750854
Internet: https://www.trp-tanzen.org
E-Mail: geschaeftsstelle@trp-tanzen.org
Der Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. ist beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer VR 948 eingetragen. Er hat seinen Sitz in Koblenz. Er wird vertreten durch: Matthias Hußmann (Präsident), Bernd Andres (Vizepräsident), Heinz Pernat (Vizepräsident), Markus Reichelt (Vizepräsident), Peter Bosch (Schatzmeister)