Dürfen nach der Datenschutz-Grundverordnung keinerlei Bilder mehr ins Netz gestellt werden? Verlieren Bildberichterstatter ihre Arbeitsgrundlage? Solche und ähnliche Befürchtungen waren in den vergangenen Wochen von Fotografen, Anwälten und Datenschützern diskutiert worden. Nun liegt endlich eine gerichtliche Entscheidung vor: Laut Oberlandesgericht Köln bleibt das KUG für die Medienberichterstattung gültig.
Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, war auch vor der DSGVO unzulässig. Allerdings regelte der § 23 des Kunsturhebergesetzes einige Ausnahmen: Bildnisse der Zeitgeschichte, Fotos von Großereignissen oder Aufnahmen, in denen die Personen nur als Beiwerk des eigentlichen Inhalts zu sehen sind.
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