Beruf/Ausbildungsstadium (z.B. Studierende der Rechtswissenschaften):
Für andere Fachrichtungen (z.B. Tier-/Humanmediziner): Inwieweit befassen Sie sich mit tierschutzrechtlichen Aufgaben (§ 5 Abs. 3 der Satzung)?
Wir möchten sehr gerne noch etwas mehr von Ihnen erfahren. Optional können Sie uns daher noch Antworten auf folgende Fragen geben:
Wie sind Sie auf die DJGT aufmerksam geworden?
Haben Sie bereits Erfahrungen/Berührungspunkte mit dem Tierschutzrecht?
Haben Sie Wünsche/Anregungen an die DJGT?
Welches sind Ihre tierschutzrechtlichen Interessenschwerpunkte?
Mein jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt € (Mindestbeitrag jährlich 70 € bzw. 30 € für die in der Ausbildung befindlichen Mitglieder oder Rentner - jeweils mit Nachweis).
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag, der aufgrund des Neueintritts im laufenden Geschäftsjahr fällig ist, wird nach Annahme der Mitgliedschaft eingezogen. Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 1.10. eines Jahres, entfällt die Beitragspflicht für das Jahr des Beitritts.
Über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Spenden sind herzlich willkommen!
Bitte wählen Sie einen Beitrag aus:
Mitgliedsbeitrag: 70,00 Euro
Mitgliedsbeitrag (in der Ausbildung befindlichen Mitglieder oder Rentner): 30,00 Euro
Nachweis für reduzierten Mitgliedsbeitrag:
Ich möchte zusätzlich folgenden Mehrbeitrag leisten:
Individueller Mitgliedsbeitrag:
Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 1.10. eines Jahres, entfällt die Beitragspflicht für das Jahr des Beitritts.
Über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Spenden sind herzlich willkommen!
Ich ermächtigte die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Gläubiger-Identifikationsnummer DE65ZZZ00001272506, von meinem u.a. Konto mittels Lastschrift den Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Zahlungsart ist wiederkehrende Lastschrift.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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