Sanierung in Zeiten von COVID und steuerliche Nutzung von Verlusten am 30.09.2020



IHK Schwaben, Prüfungsraum 10+11 & Online / https://us02web.zoom.us/j/84541182338
(Google Maps)
18:30-20:00

Mogelpackung Insolvenzantragspflicht?

  • ab 01.10.2020 nur für ca. 1 % der betroffenen Unternehmen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  • (Haftungs-)Gefahr für Gläubiger und Geschäftsführer 
  • Sanierungsmöglichkeiten
  • steuerliche Nutzung von Verlusten 

Das Jahr 2020 hat uns vor ungeahnte Herausforderungen sowohl privat als auch im Geschäftsleben gestellt. Die vom deutschen Bundestag beschlossenen Schutzwirkungen im Insolvenzrecht (COVID-Gesetze) laufen weitestgehend am 30.09.2020 aus.

Die Medienlandschaft zeichnet ein falsches Bild, denn die Insolvenzantragspflicht mit sämtlichen Konsequenzen ist vom 01.10.2020 - 31.12.2020 nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung, nicht aber für den praktisch wesentlich relevanteren Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt. Über die Chancen (Sanierungsmöglichkeiten) und Risiken ((Haftungs-)Gefahr für Gläubiger und Geschäftsführer) haben wir die Insolvenzverwalter und Fachanwälte für Insolvenzrecht RA Florian Zistler und RA Georg Stemshorn (Mitglied WJ Augsburg) gewonnen.

Verluste lassen sich steuerlich nutzen. Die steuerliche Gestaltung ist wesentlicher Baustein jeder Sanierung. Über Möglichkeiten der Nutzung steuerlicher Verluste berichten uns Dr. Axel Wepler (Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, Mitglied der WJ Augsburg) und Christoph Winkler (Steuerberater).

Wann: Mittwoch, 30.09.2020, IHK, 18.30 Uhr, Dauer ca. 60 Min. (Präsenz + Streaming)
Wiehttps://us02web.zoom.us/j/84541182338
Wo: IHK, Haupteingang geradeaus, neben dem Bistro durch die Glastüre, in den 1. Stock, Prüfungsraum 10+11

Nicht vergessen: wer vor Ort dabei ist, bitte Mundschutz mitnehmen

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