Vertragsbedingungen

 

Ich möchte WTAA Mitglied werden, um die Kampfkunst Wing-Tsung erlernen zu können. Ich verpflichte mich, gelernte Techniken nur im Notfall anzuwenden und diese nicht an andere weiterzugeben. Wird/wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet, verständige ich die WTAA umgehend. Die Fortführung des Vertragsverhältnisses liegt dann im Ermessen der WTAA. Für die Mitgliedschaft gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, sowie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Bei zweimaliger Rückbuchung oder anderem vertragswidrigem Verhalten, erfolgt die fristlose Kündigung und die Beiträge für die gesamte Vertragsdauer werden sofort fällig. Der WTAA Jahresbeitrag ist bei Vertragsabschluss, sowie im Rhythmus von 12 Monaten fällig und bei unterjähriger Kündigung nicht anteilig erstattungsfähig.
Soweit ein Vertragspartner in Folge Höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. In diesem Falle besteht auch kein Recht zur Kündigung des Vertrages. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und abwendbares Ereignis. Hierzu zählen Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, Kriege, terroristische Anschläge oder angeordnete Maßnahmen durch die Regierung.

 

 

Haftungsausschluss

Wing-Tsung ist eine Kontaktsportdisziplin, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle und deren Folgen, sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Teilnehmer oder ein gesetzlicher Vertreter verpflichtet sich, für einen eigenen Versicherungsschutz im Haftpflicht- oder Verletzungsfall vorzusorgen. Bei bestehenden Erkrankungen raten wir zur Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vor Aufnahme der Wing-Tsung Ausbildung.