Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Unternehmen veranlassen soll, persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern besser zu schützen, in Kraft.
Die Verordnung hängt seit ihrer Bekanntmachung wie ein Damoklesschwert über der deutschen Wirtschaft.
Mit ihren umfangreichen Regelungsinhalt und der sich noch zu konkretisierten Rechtsprechung ist für viele fraglich, was eigentlich zu tun ist.
Wir laden Sie herzlich am 24. Mai 2018 um 18:30 Uhr ein, die ab dem 25. Mai 2018 gültigen Do`s and Dont‘s bezüglich der DSGVO mit unseren Experten zu diskutieren. Wir klären:
· was Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 tun müssen;
· um welche Daten es sich bei der DSGVO eigentlich handelt und
· wer von wem verklagt bzw. abgemahnt werden kann.
Dabei gehen wir insbesondere auf das Verarbeitungsverzeichnis ein, welches zum 25.05.2018 im Unternehmen vorliegen muss um zu dokumentieren, dass eine Analyse und Bewertung der datenschutzrelevanten Prozesse durchgeführt worden ist. Die Ausnahmen von der Pflicht zur Führung des Verzeichnisses sind eng begrenzt.
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch mit Ihnen!
Tobias Sengenberger E-Mail an Tobias Sengenberger senden |