In den meisten Fällen herrscht die Meinung, die steuerliche Aufgabe besteht darin, möglichst wenig Schenkungs- oder Erbschaftsteuer zu zahlen. Dabei führen die hohen Vergünstigungen für die Übergabe betrieblichen Vermögens in der Regelung zu gar keinen oder zumindest niedrigen Steuerbelastungen. 

Dagegen wird oft verkannt, dass bei steuerlich missglückten Nachfolgeregelungen vor allem ertragsteuerlich erhebliche Belastungen entstehen können. Insbesondere unbeabsichtigte Entnahmetatbestände können zu Belastungen mit Einkommen- und Gewerbesteuern führen, wie sie bei der Veräußerung des entnommenen Vermögens anfallen würden. Während bei der Veräußerung jedoch ein Kaufpreis erzielt wird, entsteht bei der Entnahme dieselbe Steuerbelastung, ohne dass ihr ein Liquiditätszufluss gegenübersteht. 

Daher ist die ertragsteuerliche Prüfung der geplanten Nachfolge für deren Gelingen unerlässlich. Dabei geht es darum, möglichst zu gewährleisten, dass die Buchwerte des zu übertragenden Vermögens fortgeführt werden können. 

Aufgrund der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich hierfür zumeist eine Lösung finden, deren Umsetzung allerdings auch Zeit in Anspruch nimmt. 

 

Expertentipp von Dr. Christian Richter, Rechtsanwalt und Steuerberater 

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