Amtliche Führerscheine

In Deutschland sind zwei Führerscheine für Sportbootfahrer vom Gesetz vorgeschrieben:

  • amtlicher Sportbootführerschein Binnen (für führerscheinpflichtige Binnengewässer und Flüsse)
  • amtlicher Sportbootführerschein See (für Küstengewässer)

Freiwillig amtliche Führerscheine

Neben den beiden vom Gesetz vorgeschriebenen Führerscheinen gibt es sogenannte freiwillig amtliche Führerscheine. Diese muss man nicht zwingend erwerben, jedoch verlangen Vercharterer von Jollen oder Yachten einen entsprechenden Befähigungsnachweis zum Führen der jeweiligen Sportboote.

Diesen Nachweis können Sie nur mit den freiwillig amtlichen Führerscheinen erbringen, da bei deren Ausbildung wichtige Lehrinhalte zum eigenständigen Führen eines Sportbootes für die jeweiligen Reviere (küstennahe Gewässer und hohe See) vermittelt werden. Die ehemaligen DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C ) gibt es ab 01.01.2003 nicht mehr.



Sie möchten auf Binnengewässern (Flüssen und Kanälen) Segeln oder Motorboot fahren?

Sportbootführerschein binnen

Achtung! Hier verlangen die Behörden eine Fahrerlaubnis!

Jetzt heisst es, sich mit den Vorschriften zum Befahren der Binnenschifffahrtsstrassen vertraut zu machen. Eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung ist erforderlich, um sich der Prüfung stellen zu können.

Wollen Sie ein Motorboot fahren (Antriebsleistung mehr als 15 PS, Länge weniger als 15 m), dann ist der Sportbootführerschein-Binnen mit der Antriebsart "Motor" zwingend vorgeschrieben. Zum Befahren des Rheins benötigen Sie bereits am 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein Binnen. Zum Befahren des Bodensees erhalten Sie gegen Vorlage des SBF-Binnen bei den Landratsämtern eine Erlaubnis während eines Urlaubs. Zum dauerhaften Befahren benötigen Sie das Bodenseeschifferpantent.

Möchten Sie Segeln, dann benötigen Sie auf einigen, wenigen Gewässern den amtlichen Sportbootführerschein Binnen mit der Antriebsart Segeln (z.B. Berliner Gewässer)  Auf den meisten Gewässern reicht die Vorlage des Segelgrundscheins.

Mindestalter: Motorbootfahren: 16 Jahre / Segeln: 14 Jahre


 

Sie möchten auf Küstengewässern Wassersport ausüben?

Sportbootführerschein see

Innerhalb der 3 Seemeilenzone ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote mit mehr als 15 PS Antriebsleistung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben:

Der Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Kenntnisse des nationalen und internationalen Schifffahrtsrechts, Navigation, Gezeitenkunde, Seemannschaft und Wetterkunde werden bei der Prüfung verlangt. Der Bundesverkehrsminister empfiehlt aus Sicherheitsgründen eine praktische Ausbildung an Bord eines Motorbootes von mindestens fünf Stunden.

Mindestalter: 16 Jahre, Kinder dürfen im Küstenbereich unter Aufsicht Motorboote mit einer Antriebsleistung von bis zu 5 PS fahren



 

 

Geltungsbereich: Gewässer aller Länder innerhalb der 12 sm-Zone

Sportküstenschifferschein

Obwohl staatlich nicht zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein beim Mieten eines Bootes.

Mit dem Erwerb des Sportküstenschifferschein (SKS) weisen Sie die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und zusätzlich die seglerischen Fertigkeiten nach, wie sie nur in einer vorgegebenen Zeit während des vorgeschriebenen praktischen Erfahrungstörns an Bord einer reviergeeigneten Yacht im küstennahen Bereich erworben werden können.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Sportbootführerschein-See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See



 

Geltungsbereich: Nordsee, Ostsee, Mittelmeer und Atlantik bis zu einem Küstenabstand von 30 Seemeilen.

Sportseeschifferschein

Moderne Navigationsverfahren, Radar, elektronische Navigation, Gezeitenkunde, Seemannschaft, Wetterkunde und Schifffahrtsrecht sind die Lehrinhalte. Die Prüfung wird von Vertretern der Nautischen Ausbildungsstätten, des DSV und des DMYV abgenommen.

Der Sportseeschifferschein (SSS) berechtigt gleichzeitig zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen.

Mindestalter: 16 Jahre

Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See (SBF-See)


 

 

 

Geltungsbereich: Weltweit

Sporthochseeschifferschein

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei der astronomischen Navigation. Weitere 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) sowie eine theoretische Prüfung sind Voraussetzung; eine praktische Prüfung entfällt.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist ebenfalls zum Führen von gewerblichen Ausbildungsyachten und gewerblich genutzten Sportbooten vorgeschrieben.

Mindestalter: 18 Jahre


 

 

Sie möchten auf dem Bodensee eine Segelyacht oder ein Motorboot führen?

Bodenseeschifferpatent

Für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche benötigen Sie hier das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D. Fahrzeuege mit Maschinenantrieb, auch Segelfahrzeuge, die 4,4 kW (6 PS) übersteigen, dürfen nur geführt werden, wenn der Schiffsführer ein Patent der Kategorie A besitzt.

Das Bodenseeschifferpatent wird auf Antrag auch ohne Prüfung in den Sportbootführerschein-Binnen umgeschrieben. Die Kategorie A (Motor)-Praxis kann für den Sportbootführerschein-See anerkannt werden.

Sofern Sie den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel besitzen, kann Ihnen auf Antrag ein sogenanntes "Urlaubspatent" für die Dauer von vier Wochen/Jahr ausgestellt werden.



 

Funkzeugnisse für Seefunkdienst (LRC/SRC) und Binnenschifffahrtsfunk (UBI) - Stand: 1. Januar 2004

Funkzeugnisse

Der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), beide Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, führen im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen künftig die Prüfungen zum Erwerb folgender Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt durch und stellen sie aus:

  • Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC)
  • Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC)

Funkbetriebszeugnisse für den Seefunk können gem. Beschluss 343 der Internationalen Fernmeldeunion nicht ohne den Nachweis englischer Sprachkenntnisse erworben werden. Der Erwerb des UBI befreit nicht von der Vollprüfung zum Erwerb des SRC. Die vor dem 1.1.2003 erworbenen Seefunkzeugnisse behalten ihre Gültigkeit.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt ebenfalls die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb des

  • UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Das UBI berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Zuständige Behörde für den Erwerb des UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz, Weinbergstr. 11-13, 57070 Koblenz. Dieses Funkzeugnis kann bei den Prüfungsausschüssen des FVT und bei denen der o.g. Verbände erworben werden.

Inhaber "alter" UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Seefunkdienst können weiterhin uneingeschränkt am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.


 

Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht

Durch die Trennung der Seenotsignalmittel vom Waffenrecht, ist der Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV seit Januar 2008 wieder möglich. Der FKN berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalen der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen und bestimmte Rauchsignale). Die pyrotechnischen Seenotsignalmittel der Unterklasse T1 (z. B. Handfackeln, Nicosignale) können von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erlaubnisfrei erworben werden.

Der Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition wird erst wieder geprüft, wenn die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind. Allerdings wird es an Bord von Sportbooten (zumindest in Deutschland) praktisch keine Signalwaffen mehr geben, da die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einer Signalwaffe auf einem Sportboot nur schwer erfüllt werden können.

Voraussetzung zur Prüfung für den FKN ist der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins (z. B. SBF-See). Die Prüfung kostet 19,26 €. Hinzu kommen ca. 6,00 € für Reisekosten der Prüfer, Bereitstellung von Prüfungsräumen und die Zusendung des Scheins.

In der theoretischen Prüfung müssen innerhalb von 30 Minuten 15 Fragen (teilweise Multiple Choice) aus dem 60 Fragen umfassenden Fragenkatalog beantwortet werden. Es werden ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts verlangt und waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein und der Kennzeichnung von Waffen.

Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von

  • Fallschirm-Signalraketen (rot)
  • Signalraketen (rot),
  • Rauchfackeln (orange) bzw. Handfackeln (rot),
  • Rauchsignalen/-dosen (orange)

 und der Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern unter Zuhilfenahme von Dummy-Seenotsignalen nachzuweisen.