Certifying Staff


Die Ausbildung zum Certifying Staff erfolgt nach europäischen Ausbildungsrichtlinien, dem Part-66, an speziell dafür zugelassenen Ausbildungseinrichtungen, den Part-147 Schulen.


Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. bereits durchgeführten Weiterbildungen und wird vom Luftfahrt-Bundesamt auf Basis der eingereichten Ausbildungsnachweise festgelegt.

Die Lizenzen für den Certifying Staff sind in verschiedene Kategorien unterteilt, die dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet sind und den Qualifikationsstand wiedergeben.

Die Lizenz als Certifying Staff alleine berechtigt allerdings nicht, Nachprüfungen durchzuführen. Hierzu müssen weitere Ausbildung auf  Luftfahrzeugmustern erfolgen, die durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden müssen.