Hausordnung


1. Nutzungszweck

Das „Jugendbildungshaus Luegsteinsee“, Seestr. 6, 83076 Oberaudorf ist eine Einrichtung der Jugendarbeit, Träger ist der „Förderverein Freizeitstätten im Landkreis Rosenheim e. V.“
Belegungen, die einem anderen Zweck, als der außerschulischen und schulischen Jugendarbeit dienen, sind dem Träger anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

2. Gruppen

Es werden nur Gruppen unter Leitung eines verantwortungsbewussten und volljährigen Gruppenleiters aufgenommen, der während der Belegung anwesend ist. Das Mitbringen von Haustieren ist bei der Reservierungsanfrage und bei der Buchung anzuzeigen.

3.
 Bezahlung/Mindestbelegung/Stornierung

Die Belegungsrechnung ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Die Mindestbelegung am Wochenende beträgt 2 Nächte mit mind. 15 Personen pro Nacht, für diese Anzahl ist auch bei einer Minderbelegung zu zahlen.
Die Ferien werden i.d.R. nur wochenweise vergeben. Das Haus ist mit mindestens 15 Personen pro Nacht zu belegen. 
Stornierungen der verbindlichen Buchung sind wie folgt gestaffelt:

  • innerhalb von 3 Monaten vor der Belegung ist eine Gebühr von 200 € pro Nacht zu zahlen (volle Belegungspauschale) .
  • innerhalb von 6 Monaten vor der Belegung ist eine Gebühr von 100 € pro Nacht zu zahlen (hälftige Belegungspauschale). 

Bei Tagesbelegungen ist die Stornierung wie folgt geregelt:

  • innerhalb von 3 Monaten vor der Belegung ist die volle Tagesgebühr in Höhe von 80 € zu zahlen.
  • innerhalb von 6 Monaten vor der Belegung ist die hälftige Tagesgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen.

Frühere Stornierungen einer verbindlichen Belegung sind kostenfrei.

 4. An- und Abreise/Hausübergabe

Bei der An- und Abreise erfolgt die Haus- und Schlüsselübergabe und Einweisung durch unsere Hausmutter,

Frau Angie Jezewski, Tel. +49 170 3231632.

Wir bitten Sie, pünktlich zu sein und Frau Jezewski nicht unnötig warten zu lassen. Andernfalls müssen wir die Wartezeit in Rechnung stellen. Falls sich die vereinbarte Ankunftszeit verändert, bitten wir Sie dringend, Herrn Jezewski rechtzeitig zu informieren.

Bei der Anreise mit dem Bus, empfehlen wir diese über die Autobahnausfahrt KIEFERSFELDEN vorzunehmen. Von KIEFERSFELDEN aus ist Oberaudorf ausgeschildert. In OBERAUDORF hat man das Burgtor mit einer zulässigen Gesamthöhe von 3,1m zu passieren.

5. Hausordnung

Von jeder Gruppe wird erwartet, dass sie das Haus und die Einrichtung pfleglich behandelt und die Gäste im Haus keine Straßenschuhe tragen. Wir erwarten, dass nachstehende Hinweise von allen Besuchern beachtet werden. Für verursachte Schäden ist die jeweilige Gruppe voll schadensersatzpflichtig. Wir erwarten, dass Schäden vor der Abreise bei der Übergabe dem Hausvater mitgeteilt werden.

Verpflegung
Für alle Mahlzeiten sind die Nutzer des Hauses selbst verantwortlich. Ebenfalls ist die Gruppe für Hygiene und Sauberkeit verantwortlich. 
Mitgebrachte nicht verbrauchte Lebensmittel, Gewürze und Küchenutensilien bitten wir wieder mitzunehmen. Alternativ kann sich die Gruppe über örtliche Anbieter (Gaststätten, Metzgereien oder Hotels) mit Catering versorgen lassen.

Bettwäsche, Handtücher
Bitte bringen Sie Ihre eigene 3-teilige Bettwäsche (Spannbetttuch, Kopfkissenbezug und Bettbezug) mit. Auch Handtücher und Geschirrtücher etc. sind selbst mitzubringen. Im Einzelfall können Sie die genannten Textilien vor Ort gegen Gebühr entleihen. Die Preise hierfür finden Sie in unserer Preisliste. 

Müll
Wir bitten die Nutzer, den anfallenden Müll zu trennen. Eine Einweisung in die Mülltrennung erfolgt bei der Hausübergabe. 

Getränke

Wir bitten die Nutzer dringend, das Leergut der mitgebrachten Getränke getrennt zu entsorgen bzw. wieder mitzunehmen.

 

Folgende Räume und Einrichtungen sind vorhanden: 

Obergeschoss:

  • Eingang / Zugang vom Parkplatz
  • Foyer mit Rezeption
  • Büro
  • 2 Betreuerzimmern (mit Dusche & WC +2 Betten auf der Galerie
  • 3 Schlafräume mit Stockbetten, (davon 2 mit Dusche & WC)
  • 1 Schlafraum mit Stockbetten und Einzelbett

Untergeschoss:

  • Dormitorium/Gruppenschlafraum 8 Stockbetten
  • 1 kombinierter Aufenthalts-/ Speise-Seminarraum teilbar
  • 1 Küche für Selbstversorger ausgestattet
  • 1 Lager-/ Abstellraum
  • Lounge mit Billardtisch

Insgesamt stehen maximal 41 Schlafplätze zur Verfügung. 

Sonstiges:

  • zusätzlicher Gruppenraum (NEU) im Nebengebäude
  • Aufzug zwischen Erd- & Obergeschoss (behindertengeeignet)
  • 6 Sanitärräume (Waschbecken, Dusche, Toilette), davon 1 behindertengerecht
  • 1 Terrasse
  • Spielwiese und Badeplatz am Luegsteinsee
  • Feuerstelle mit Grill- und Sitzmöglichkeit (Holz/Kohle muss selbst mitgebracht werden)


6. Rauchen

Das Jugendbildungshaus Luegsteinsee in Oberaudorf ist eine Einrichtung der Jugendarbeit, deshalb ist gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG)) im gesamten Haus und auf dem Grundstück das Rauchen untersagt. Wir bitten darauf zu achten, dass das Rauchverbot umgesetzt wird. 

7. Haus

Während der Nutzung sind vor Verlassen des Gebäudes alle Fenster zu schließen und die Haustüren abzuschließen. Ebenfalls muss das Haus in der Nacht abgeschlossen sein. 

8. Fahrzeuge / Parkplatzbenutzung

Die Gäste werden gebeten, ihre Fahrzeuge - rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn - ausschließlich auf den eigenen Parkplätzen vor dem Jugendbildungshaus zu parken.

Aus Rücksicht gegenüben den Gästen des Hotels Grafenburg ist eine Zufahrt zum Haus ab 22:00 Uhr, gemäß behördlicher Auflagen, über das Grundstück der „Grafenburg“ nicht gestattet.
Späte Gäste werden gebeten, ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz beim Freizeitgelände an der nördlichen Seeseite abzustellen und zu Fuß zum JBH zu gehen.
Für Schäden oder Verluste an / aus Fahrzeugen der Hausgäste wird keine Haftung übernommen.

9. Nachbarschaft

Das Jugendbildungshaus Luegsteinsee liegt in einer sensiblen Freizeit- und Ferienregion. Wir bitten, auf die angrenzenden Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei Festen mit lauter Musik bitte Türen und Fenster schließen. Keine nächtlichen Partys vor dem Haus und auf dem Parkplatz!!!

10. Reinigung

Unabhängig von der Reinigungspauschale in Höhe von 100 € ist die Reinigung des Hauses vor der Abreise gemäß der „Checkliste Reinigung" durchzuführen. Bei ungenügender Reinigung wird dafür pro Arbeitsstunde 20,00 € erhoben.

Für die Einhaltung der Hausordnung und der gesetzlichen Vorschriften haften die Veranstalter und Leiter.

 

alt Download: Checkliste Reinigung Jugendbildungshaus 


Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause. 

Sabine Stelzmann, Vorsitzende