Jahreshauptversammlung am 28.02.2021

Video- bzw. Audiokonferenz
(Google Maps)
11:00

Der Vorstand hat beschlossen, die Jahreshauptversammlung 2021 in Form einer Videokonferenz durchzuführen. Grundlage dafür ist das Covid-19-Abmilderungsgesetz – siehe unten. Die Abstimmung während der Videokonferenz erfolgt über die Abstimmungssoftware im Mitgliederbereich im VereinOnline-Portal. Die Abstimmung dort ist geheim. 

Für Mitglieder, die aus welchen Gründen auch immer, nicht an der Video-Form teilnehmen können, wird es die Möglichkeit der telefonischen Einwahl geben. Natürlich sind dann eventuelle Präsentationen nicht sichtbar, aber die relevanten Unterlagen werden vorab passwortgeschützt auf unserer Homepage unter Login->JHV 2021 abgelegt.

Der Link zur Videokonferenz wird aus Sicherheitsgründen erst am Tage der Versammlung über den Mitgliederbreich des Internets bekannt gegeben werden. Der Link ist Plattform unabhängig und funktioniert mit jedem Browser.

https://zoom.us/j/91014375335?pwd=enhML3p5eFdCbmYwR3BkZENPcE5TQT09

 

Zur Erinnerung hier nochmal das Covid-19-Abmilderungsgesetz, welches aussagt:

Art. 2 § 5 Abs. 2:

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.