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Liebe Mitglieder, liebe Interessenten,
IWR SDG Talks
In SDG 13 wird die Einführung umgehender Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen gefordert. Unabhängig davon wird jedoch die starke Tendenz beobachtet, dass eine klimaneutrale Produktion und Distribution von Waren und Dienstleistungen immer mehr im Fokus des Konsumentverhaltens stehen. Unternehmen können diesen Herausforderungen begegnen, indem sie beispielsweise ihre unternehmerischen Aktivitäten klimaneutral gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
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Liebe Mitglieder, liebe Interessenten, hin und wieder kann es vorkommen, dass man in einem fremden Land in ein Fettnäpfchen tritt oder Missverständnisse erzeugt, weil man nicht mit den Sitten und der Kultur vertraut ist. Im privaten Bereich führt das möglicherweise zu unangenehmen Situationen, im geschäftlichen jedoch können solche Fauxpas erheblichen Schaden anrichten. Ein sehr kulturreiches Land, für das man sich vorher bereits einiges an Verständnis für dessen Sitten aneignen sollte, wenn man geschäftliche Beziehungen eingeht, ist China. Für Geschäfte mit dem großen "Reich der Mitte" ist es fast unerlässlich, Kenntnisse von der chinesischen Wirtschaftsstruktur bis hin gesellschaftlichen Verhaltensweisen mitzubringen. Um einen Fehlstart dort zu vermeiden werden uns Alexander Kulitz MdB und Chenchao Liu, Geschäftsführer von SILREAL, die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Hintergründe Chinas näherbringen. Deshalb möchten wir Sie herzlich einladen zu unserer Veranstaltung
"Andere Länder, andere Sitten" - wie deutsch-chinesische Geschäftsbeziehungen gelingen!
Alexander Kulitz MdB ist als politischer Sprecher für Außenhandel und Außenwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion bestens über die politische Situation Chinas im Bilde und weiß, wie sich die geschäftlichen Trends dorthin entwickeln und wo die Knackpunkte deutsch-chinesischer Geschäftsbeziehungen sein können. Da er selbst Gesellschafter des familieneigenen Unternehmens Esta Apparatebau GmbH&Co.KG ist, das erfolgreich internationales Exportgeschäft betreibt, hat er zudem einen großen Erfahrungsschatz in der praktischen Umsetzung von Auslandsgeschäften.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
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Liebe Mitglieder, liebe Interessenten,
bei unserem IWR INSIDE im Februar möchten wir mit dem Impulsgeber Silvio Rahr, Geschäftsführer des Unternehmens Wir für Gesundheit GmbH, über das Thema Alarmstufe "Mitarbeiter!" Wie ein junges Berliner Unternehmen für Ihre Mitarbeiter ein Produkt der Superlative entwickelt hat! sprechen.
IWR INSIDE mit Silvio Rahr Fach- und Arbeitskräftemangel in allen Branchen. Steigende Fehlzeiten. Produktionsausfälle. Immer mehr Mitarbeiter scheiden frühzeitig vor der Rente aus! Das sind nur wenige der aktuellen Rahmenbedingungen, warum Mitarbeiter-Benefits immer wichtiger werden und oft wichtiger als eine Gehaltserhöhung sind. Wie kann ich mich als Arbeitgeber in den für Mitarbeiter wichtigen Feldern positionieren und abgrenzen? Was tun die besten Arbeitgeber aktuell um ihre Arbeitgebermarke zu stärken und auszubauen? Silvio Rahr freut sich auf den Austausch mit Ihnen und berichtet von den Entwicklungen und Trends in diesem Bereich und stellt sein Netzwerk und die Pluscard vor - weil Mitarbeitergesundheit und Fürsorge eine Priorität für viele Entscheider darstellt. Darüber wollen wir uns in einer Teams-Videokonferenz mit Ihnen unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
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***UPDATE 14.12.2020*** Ab dem 01.01.2021 tritt die Überbrückungshilfe III in Kraft, die ein paar neue Regelungen beinhaltet. Grundsatz ist hierbei die Fixkostenerstattung bei Umsatzeinsatz, doch es gibt Neuerungen: - bis 200.000 EUR p.M.(statt 50.000 EUR), branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche erweitert - Ansetzbarkeit von Kosten: Instandhaltung, Modernisierung, Abschreibungen bis 50%, Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis 20.000 EUR, Marketing/ Werbung i.H. wie Vergleichszeitraum 2019 - Umsatzeinbruch min. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dez. 2020 oder von min. 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis Dez. 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Eine Besonderheit stellt das Modul "Neustarthilfe für Soloselbstständige" dar: - 51% Einkünfte aus Selbstständigkeit (ohne Anrechnung auf Grundsicherung) - einmalige Betriebskostenpauschale von 25 % des Umsatzes im Vergleichszeitraum, max. 5.000 EUR - Umsatz während der Laufzeit Dez. 2020 -Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen - Referenzumsatz ist das Siebenfache des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Gesamtjahr 2019
"November- und Dezember-Fenster": - für Unternehmen mit Umsatzeinbruch mind. 40 % und ohne Zugang zur November-und/oder Dezemberhilfe
Neuerungen des KfW -Schnellkredit 2020: - für Unternehmen auch bis 10 Mitarbeiter - Kumulierungsverbot nachjustiert: Kombination des KfW-Schnellkredits mit den aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken ist zulässig - Vorfälligkeitsentschädigungsregelung und Sondertilgungsmöglichkeiten verbessert: KfW-Schnellkredit auch in Teilbeträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig rückzahlbar - Verlängerung bis Juni 2021 - bis zu 10 Jahre Laufzeit, 2 Jahre keine Tilgung - mind. seit Jan. 2019 am Markt und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder in 2019 Gewinn erzielt - max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe - max. 300.000 EUR bei bis 10 Mitarbeiter, max. 500.000 EUR bei 11-50 Mitarbeiter, max. 800.000 EUR ab 51 Mitarbeiter
Zusatz: Grundsicherung für Soloselbstständige - Schonvermögen 60.000 EUR zzgl. 30.000 EUR p.P. in der Bedarfsgemeinschaft - Freibetrag für die Altersvorsorge:p.J. der Selbständigkeit künftig 8.000 Euro nicht als Vermögen angerechnet - Betriebsvermögen anrechnungsfrei: das der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist - Vermittlungsvorrang gilt für Solo-Selbständige vorerst nicht mehr: keine Arbeitsvermittlung
Zusatz: Entschädigung bei Quarantäne - für Mitarbeiter mit Lohnfortzahlungspflicht von i.d.R. 6 Wochen bei amtlich angeordneter Quarantäne - auch betroffene Selbstständige selbst sowie für betreuende Eltern von Kindern bis 12 Jahre in Quarantäne - beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bis 12 Monate nachträglich
Zusatz: Beihilferegelung - Beihilfegrenzen für Corona-Hilfen nach Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020bis 800.000 EUR (Fischerei-/ Aquakulturbereich bis 120.000 EUR, landwirtschaftliche Primärerzeugung 100.000 EUR) - Beihilfen aus De-Minimis-VO(Obergrenze 200.000 EUR bzw. 100.000 EUR Verkehrsgewerbe für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre) sind anzurechnen - Neu: durch Corona sollen Beihilfen bis 4 Mio. EUR pro Unternehmen/ Unternehmensgruppe möglich sein - Tipp: jede Corona-Hilfe hat einen Beihilfe-/Subventionswert, der zu berücksichtigen ist. Auskunft durch Fördermittelgeber oder Ihren Steuerberater.
Zusatz: Kurzarbeitergeld - Corona-Regelungen bis Ende 2021 verlängert - Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30.06. 2021 vollständig erstattet, danach bis 31.12.2021 zu 50% (Erhöhung auf 100% bei bestehender Qualifizierungsmaßnahme) - Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent (mit Kind/ern) ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht
***UPDATE 26.08.2020***
Am 25.08.2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung einen Beschluss über befristete Corona-Maßnahmen verabschiedet. Der Maßnahmenplan beihnaltet acht Punkte, die im folgenden aufgezählt werden: 1. Verlängerung des Kurzarbeitergeldes:
2. Die Laufzeit des Überbrückungshilfs-Programms für KMUs wird bis zum 31.12.2021 verlängert. 3. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherungssystemen wird bis zum 31.12.2021 verängert, vor allem für Künstler, Soloselbstständige und Kleinunternehmen. 4. Bei weiteren Schul- und Kitaschließungen werden Kinder bis zum 31.12.2021 weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt. 5. GKV-Verischerte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld wird für das Jahr 2020 jeweils für 5 weitere Tage gewährt, für Alleinerziehende weitere 10 Tage. 6. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Akuthilfe Pflege wird bis 31.12.2021 verlängert. 7. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis zum 31.12.2021 verlängert. 8. Die Regelung über die Aussetzung des Insolvenzpflichtantrages für den insolvenzantragsgrund Überschuldung wird bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen beschloss der Koalitionsausschuss auch einen Aufbau- und Resilienzplan, die Finanzierung einer digitalen Bildungsoffensive mit 500 Mio. Euro, die Finanzierung zur Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden, die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für einen Gesetzesvorschlag zur Bürokratie-Entlastung, eine Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2025 zur Verkleinderng der Wahlkreise von 299 auf 280 Wahlkreise und die Einsetzung einer Reformkission zu Fragen des Wahlrechts.
***UPDATE 29.04.2020***
Seit Montag, den 27.04.2020, gibt es eine sog. "Bundeskontaktstelle für die Sicherstellung von grenzüberschreitenden Lieferketten" beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ziel dieser Kontaktstelle ist die reibungslose Herstellung und nötiger Lieferungen und sie dient als zentrale Anlaufstelle der Bundesregierung für Unternehmen, die Probleme mit ihren Lieferketten haben. Es werden dort sowohl Probleme bei der Herstellung und Lieferung von Zulieferprodukten als auch der allgemeinen Rohstoffversorgung. Zudem ist ein Kommunikations- und Lösungsnetzwerk mit Bundesministerien, Länderwirtschaftsministerien und Verbänden errichtet worden, um zeitnah und fallspezifisch handeln zu können. Falls Sie mit Ihrem Unternehmen von Problemen dieser Art betroffen sind, können Sie sich direkt an die Email Adresse kontaktstelle-lieferketten@bmwi.bund.de wenden.
***UPDATE 22.04.2020***
Um Unternehmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten, haben sich Bund und Länder gestern gemeinsam auf ein neues steuerliches Hilfspaket für eine Neuregelung des Verlustrücktrags in einer Größenordnung von 4,5 Mrd. Euro geeinigt. Bei dieser Steuerentlastung sollen Unternehmen absehbare Verluste mit Vorauszahlungen aus dem Vorjahr verrechnen dürfen. Es wird hierbei mit einer Obergrenze von 15% geplant, so könnte also pro Person höchstens 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Eheleuten 2 Millionen Euro, ausgeglichen werden. Nach Informationen der Deutsche Presse-Agentur ist jedoch die Gewerbesteuer hiervon ausgenommen, da die Kommunen sonst stark strapaziert würden.
***UPDATE 16.04.2020***
Ab heute ist der Schnellkredit der KFW beantragbar. Anbei können Sie vorab auch das Merkblatt zu KFW-Beihilfen lesen, die Vorbereitung für den Kreditantrag finden Sie hier. Im folgenden werden wir Ihnen die wichtigsten Vorausstzungen hierfür auflisten:
Was zeichnet den KFW-Schnellkredit aus?
Was sind die Konditionen?
Wie wird der Antrag gestellt?
Wie ermittelt man den Kredithöchstbetrag?
Ist der KFW-Schnellkredit mit anderen KFW-Krediten kombinierbar?
***UPDATE 15.04.2020***
Öffentliche Vergabe von Aufträgen: Durch die Corona-Pandemie haben mittlerweile viele Kliniken, Ärzte, Verwaltungseinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Personen Engpässe, die schnellst möglich wieder zur Verfügung gestellt werden müssen. Beschafferinnen und Beschaffer haben die schwierige Aufgabe, innerhalb kürzester Zeit Material zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu beschaffen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Vergaberecht in dieser Ausnahmesituation einige Regelungen bietet, übergangsweise Erleichterungen im Vergaberechtzu nutzen, um etwa schnell und effizient zu beschaffen (siehe Rundschreiben des BMWI). Auch die Europäische Komission gab ihrerseits eine Mitteilung zur Erleichterung der Beschaffung. Im Moment sind die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsvergabe sowohl im Unter- als auch im Oberschwellenbereich gegeben und es darf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund zwingender Dringlichkeit durchgeführt werden. Der Unterschied zur "normalen" Vergabesitutation ist hierbei, dass der öffentliche Auftraggeber im Moment nicht verpflichtet ist, den Aufrtrag zu Beginn des Vergabeverfahrens zu veröffentlichen. Stattdessen kann der Auftraggeber direkt ausgewählte Unternehmen und Prodzuenten ansprechen. Der Vorteil für deutsche Unternehmen liegt nun darin, schnell und ohne langwierige Vergabeprozesse an öffentliche Aufträge zu kommen. Die Schwierigkeit dieser Situation liegt darin, dass KMU's durch fehlende Ausschreibungsverfahren keine Kenntnis der Auftragsvergabe erhalten. Hierbei empfiehlt es sich, falls Sie mit Ihrem Unternehmen in diesem Beschaffungsnotstand aushelfen wollen und eine Chance sehen, einen öffentlichen AUftrag zu erhalten, direkt an öffentliche Auftraggeber heranzutreten, bei denen mit einem entsprechenden Beschaffungsbedarf zu rechnen ist. Präsentieren Sie sich dort und bekunden ausdrückliches Interesse daran, gewünschte Produkte oder Dienstleistungen zu liefern, damit der Auftraggeber ihr Unternehmen auch tatsächlich berücksichtigt.
***UPDATE 09.04.2020***
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein neues Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know Hows" ins Leben gerufen, das jungen (bereits gegründeten) Unternehmen in der Krise eine Beratungsmöglichkeit finanzieren soll. Berechtigt hierfür sind Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt), Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) und für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter. Außerdem muss der Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland sein und der EU-Mittelstandsdefinition für KMU's entsrpechen. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensalter zwischen 1500 Euro und 3200 Euro. Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm des BAFA finden Sie hier.
***UPDATE 06.04.2020*** Um eine Pleitewelle im Mittelstand durch das Coronavirus zu verhindern, will die Bundesregierung ein neues Kreditprogramm beschließen. Noch heute Nachmittag wollen Bundesminister Altmaier und Finanzminister Scholz Einzelheiten dazu verkünden. Was jedoch bisher über das neue Kreiditprogramm bekannt ist:
Wenn Sie einen solchen Kredit für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie nach aktuellem Kenntnisstand folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, sollen die Kredite ohne Sicherheiten und Risikoprüfung ausgezahlt werden.
***UPDATE 30.03.2020***
Um Ihnen die derzeitigen Schritten zu notwendigen Maßnahmen zu erleichtern, möchten wir Ihnen hier einige hilfreiche Formulare zur Verfügung stellen, die Sie hierfür benötigen könnten:
***UPDATE 29.03.2020*** Für alle Berliner Unternehmen finden Sie hier ein Update der Sofortmaßnahmen des Landes Berlin. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Aufkommens das Antragstool immer wieder vorübergehend geschlossen ist und es Warteschlangen gibt! 1. Für (Solo)Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: Soforthilfepaket I (zinsloses Darlehen bis 0,5 Mio. Euro), Soforthilfepaket II (bis zu 5.000 Euro Zuschuss), Zuschuss des Bundes (bis zu 9.000 EUro), ERP-Gründerkredit (bis zu 100.000 Euro Darlehen) 2. Für (Solo)Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: Soforthilfepaket I , Zuschuss des Bundes , ERP- Gründerkredit 3. Für (Solo)Selbstständigem Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: Soforthilfepaket I und ERP- Gründerkredit (bis zu 100.000 Euro Darlehen für Unternehmen die max. 5 Jahre alt sind und nach EU-Definition als Kleinunternehmen gelten) 4. Für Unternehmen mit 50 bis max. 250 Mitarbeiter: Soforthilfepaket I 5. Für Unternehmen mit mind. 50 Mitarbeiter: KfW-Corona-Hilfe (Dirketbeteiligung für Konsortialfinanzierung mit mind. 25 Mio. Euro) Bedenken Sie, dass es außerdem für Unternehmen jeder Größe den ERP-Gründerkredit und den KfW-Unternehmerkredit der KfW, Soforthilfe des Landes Berlin, steuerliche Hilfsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld, Entschädigung nach Infesktionsschutzgesetz und Grundsicherung gibt!
***UPDATE 27.03.2020*** Für viele Unternehmen sind laufende Kosten wie z.B. Mietkosten ohne Einnahmen nicht mehr zu decken. Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung deshalb in dieser Woch beschlossen, dass eine fristlose Kündigung unter diesen Umständen unwirksam ist, wenn der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis30. Juni 2020 keine Miete bezahlt und dies auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Sollten Sie davon betroffen sein weisen Sie bitte Ihren Vermieter auf diese existenzbedrohende Ausnahmesituation hin und bitten um Verhandlugen für eine Anpassung des Mietertrages.
***UPDATE 26.03.2020***
Zusätzlich zu der umfassenden Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die die Bundesregierung beschlossen hat, hat der GKV-Spitzenverband (Gesetzliche Krankenversicherungen-Spitzenverband) allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen vorübergehend zu erleichtern. Deshalb ist es seit gestern, dem 25.03.2020 unter bestimmten Bedingungen möglich, die BEitragszahlungen für die Sozialversicherungen zu stunden. Die Stundung soll für die Monate März und April greifen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung, ob Sie den Bedingungen für die Stundung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge entsprechen oder beim GKV-Spitzenverband.
Des Weiteren hat die Bundesregierung gestern ein Hilfsprogramm von 122,5 Milliarden Euro beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu bremsen. Von diesem Umfang werden 50 Milliarden Euro für direkte Zuschüsse für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige aufgewendet. Außerdem wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds von 600 Milliarden Euro beschlossen, über den Firmen Kredite gewährt werden sollen. Das Bmwi hat mittlerweile seine Förderdatenbank um alle Corona-Hilfsprogramme erweitert.
***UPDATE 25.03.2020***
Liebe Mitglieder, um über die Entwicklungen des Coronavirus auf dem Laufenden zu bleiben, finden Sie hier einen Coronavirus Liveticker.
***UPDATE 24.03.2020*** Damit Sie möglichst schnell und zuverlässig an finanzielle Soforthilfe gelangen, wenn Ihr Unternehmen Liquidität benötigt, listen wir Ihnen hier die Landesförderinstitute Ihres Bundeslandes auf und welche Maßnahmen das jeweilige Bundesland bereitstellt: - Baden Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Bayern: LfA Förderbank Bayern leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Berlin: Investitionsbank Berlin leistet ab Freitag, den 27.03. Soforthilfemaßnahmen - Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg leistet ab Mittwoch, den 25.03. Soforthilfemaßnahmen - Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Hamburg: Hamburgische Inestitions- und Förderbank nimmt bald Anträge auf Soforthilfemaßnahmen an - Hessen: Wirtschafts- und Infrastukturbank Hessen leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen leistet ab Mittwoch, den 25.03. Soforthilfemaßnahmen! - Nordhein-Westfalen: NRW.Bank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Sachsen: Sächsische Aufbaubank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt leistet bereits Soforthilfemaßnahmen - Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein leistet noch keine Soforthilfe - Thüringen: Thüringer Aufbaubank leistet bereits Soforthilfemaßnahmen
***UPDATE 23.03.2020***
Ab heute Mittag versucht die Onlineplattform www.daslandhilft.de, Landwirte und Unternehmen mit gerade unbeschäftigten Arbeitskräften zusammenzubringen. Die Plattform wird vom Bundesverband der Maschinenringe organisiert und betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle systemrelevanten Branchen, die gerade Mitarbeiter suchen.
Außerdem möchte wir Ihnen die Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit und die der World Health Organisation für weitere Informationen über das Coronaviru empfehlen.
***UPDATE 22.03.2020***
Die Nachrichtenagentur dpa meldete, dass ein Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums vorliege, der Kleiunternehmern und Selbstständigen eine Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro bereitgestellt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Gesetzesentwurf soll am Montag, den 23.03.2020 beschlossen werden. Laut dem Entwurf soll es für drei Monate ene Einmalzahlung von 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten geben und 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Existenzbedrohung muss hierfür eidesstaatlich versichert werden!
***UPDATE 20.03.2020*** Heute Morgen gab es eine Einigung der IG-Metall und der Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie auf einen neuen Notfall-Tarifvertrag, der nun bundesweit übernommen wird, um die Jobs in der Branche zu retten. Die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband Metall NRW teilten mit, dass in diesem Jahr deshalb keine Löhne mehr erhöht würden, sondern diese konstant blieben. Außerdem wurde eine Härtefall-Regelung für Kurzarbeit vereinbart: Jeder Betrieb stellt einen Betrag zur Verfügung, der sich aus der Zahl der Beschäftigten mulitpliziert mit 350 Euro errechnet. Wenn das in diesen Topf eingezahlte Geld bis Ende des Jahres nicht vollständig benötigt wird, kann es zu gleichen Teilen wieder an die Beschäftigten ausgezahlt werden oder im Betrieb bleiben.
***UPDATE 19.03.2020*** Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Andreas Tüxen aus dem Expertengremium Ihnen ebenfalls für Fragen zur Verfügung steht. Luther LawFirm hat hierzu einen Maßnahmenplan sowie ein Handout mit den relevantesten rechtlichen Fragen erstellt. Außerdem hat Luther LawFirm ein organisiertes Krisenteam zusammengestellt, um alle Rechtsfragen bzgl. des Corona-Virus zu beantworten. Melden sich für diesen Service unter corona-support@luther-lawfirm.com _________________________________________________________________________________________ Liebe Mitglieder, damit Ihre Betriebe und Unternehmen in diesen unsicheren und risikoreichen Zeiten durch das Corona-Virus keinen Schaden erleiden, möchten wir als IWR dazu beitragen, Sie durch die Bereitstellung von Informationen der Bundesregierung und Hilfestellung deren Inanspruchnahme zu unterstützen. Im folgenden werden wir Sie deshalb über alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft unserer Bundesregierung informieren. Bei Unklarheiten oder konkreten Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Angesichts der dynamischen Entwicklung weisen wir Sie allerdings darauf hin, dass die hier aufgeführten Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit sind. Um deutsche Unternehmen bei der wirtschaftlichen Krise durch das Corona-Virus zu stützen, hat die Bundesregierung in Deutschland ein groß angelegtes Hilfspaket geschnürt: Das Kurzarbeitergeld soll flexibilisiert werden, es soll steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen geben, es soll ein Milliarden-Hilfsprogramm für Betriebe und Unternehmen geben und es soll ebenfalls der europäische Zusammenhalt gestärkt werden. Ganz konkret können Sie für Unternehmen folgende Hilfestellungen in Anspruch nehmen: Die Bundesregierung erleichert Ihnen den Zugang zu Kurzarbeitergeld. - Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb bis zu 10 % - Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden - Kurzarbeitergeld gilt künftig auch für Leiharbeitnehmer - Sie können Ihre Lohnkosten und Sozialabgaben vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen
Unter welchen Voraussetzungen Sie Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen beantragen können, wird Ihnen hier anschaulich von der Bundesagentur für Arbeit erläutert. Beachten Sie allerdings, dass aufgrund der ständigen Entwicklungen einige dieser Informationen veraltet sein könnten. Außerdem finden Sie hier ein Merkblatt mit den zu erfüllenden Kriterien für Kurzarbeitergeld, sowie Hinweise zum Antragsverfahren. Des Weiteren benötigen Sie Formulare zur Anzeige des Arbeitsausfalls, den Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie die Abrechnungsliste für das Kurzarbeitergeld. Alle Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 01.03.2020.
Die Bundesregierung möchte Ihnen steuerliche Erleichterungen für Ihr Unternehmen gewähren. - Die Möglichkeit bei Stundungen von Steuerzahlungen und der Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung werden verbessert (dies ist besonders wichtig für Freiberufler und kleine Unternehmen - wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Finanzamt!) - Unternehmen wird die Möglichkeit von Steuerstundungen in Millardenhöhe gewährt - Die Zollverwaltung ist angewiesen, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen (dies gilt z.B. für Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern (Versicherungssteuer, Umsatzsteuer)
Die Bundesregierung unterstützt ebenfalls durch den Erlass steuerpolitischer Maßnahmen. - Den Finanzbehörden wird es erleichert, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren - Wenn Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sind, werden bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet - Die Voraussetzungen zu Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen werden angepasst
Die Bundesregierung stellt Ihnen Liquiditätshilfen zur Verfügung. Alle Sonderprogramme für Liquiditätshilfen sind bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme finanziell auszustatten. Die bestehenden Programme werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Außerdem werden die etablierten Instrumente zur flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmer verfügbar gemacht. Alle weiterführenden Informationen der KfW finden Sie hier. - Die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden (Das vollständige Statement des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz dazu finden Sie hier.) - Erleichterter Zugang zu günstigen Krediten: für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind (KfW-Unternehmerkredit und KfW-Kredit für Wachstum); für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind (ERP-Gründerkredit-Universell) und das KfW-Sonderprogramm (Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellung) werden deutlich verbessert; betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen bis zu 90%).
Alle KfW-Kredite sowie die Liquiditätshilfen der Landesförderinstitute gelten rückwirkend seit vergangener Woche.
Für Unternehmen und Betriebe, die bis zur Corona-Krise tragfähige und profitable Geschäftsmodelle hatten, können über die Hausbanken Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den beantragenden Unternehmen darf es sich allerdings nicht um Sanierungsfälle oder Unternehemen handeln, die bereits von der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Miollionen Euro werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigenen Förderinstitute bearbeitet. Die wichtigen Kontakte hierfür finden Sie über das Portal der Bürgschaftsbanken. Des Weiteren bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Einzelheiten hierüber finden sich bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder. Eine Übersicht mit Suchfunktion bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website. Ebenso gibt es die Möglichkeit für Exportkreditgarantien: Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist und Ihr Exportgeschäft über Hermes-Bürgschaften abgesichert haben, greifen diese im Fall von Schäden ebenfalls teilweise, wenn die Schäden auf das Corona-Virus zurückzuführen sind. Dies betrifft Schäden in der Herstellungsphase, die unter die Fabrikationsrisikodeckung (Schutz vor finanziellen Folgen bei Produktionsabbruch) fallen. Oft fällt unter die Forderungsdeckung auch der Ausfall von Lieferungen, falls ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt. Unter Umständen können Schäden aufgrund des Corona-Virus auch einen Fall höherer Gewalt darstellen und die Forderung entfallen lassen. Melden Sie sich umgehend an die Euler Hermes AG (kostenpflichtige Telefonnummer: 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkreditgarantien.de), wenn Sie von Zahlungsverzügen betroffen sind. Weitere Informationen finde Sie auch auf der Internetseite des Euler Hermes AG. Außerdem wird in der Europäischen Union verstärkt zusammengearbeitet. Die Bundesregierung begrüßt die "Corona Response Initative" , bei der ein volumen von 25 Milliarden Euro für Liquiditätsengpässe europäischer Unternehmen eingerichtet werden soll. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an das Bundesministerium der Finanzen oder Ihre Hausbank bzw. die KfW. Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
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