AUFNAHMEANTRAG
Ich beantrage die Fördermitgliedschaft beim Verein Dogonaut e.V.
Der Beitrag wird innerhalb von 2 Wochen ab Aufnahme in den Verein fällig. Im Folgejahr ist der Mitgliedsbeitrag jährlich zum 01. Februar fällig.
Personen, die nach dem 31. Juli eines Geschäftsjahres die Vereinsmitgliedschaft beantragen, zahlen im Eintrittsjahr den halben Beitrag.
Ich bestätige, von der Satzung des Vereins Dogonaut e.V. Kenntnis genommen zu haben und erkenne diese an.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Verein Informationen sowie Einladungen zu Versammlungen an die oben genannte E-Mail-Adresse senden kann. Der Postweg entfällt.
Ich bestätige, von der Datenschutzerklärung auf der Hompage von Dogonaut e.V. Kenntnis genommen zu haben und erkenne diese an.
Die Beitragszahlung wird durch SEPA-Einzugsermächtigung erbeten:
Hiermit ermächtige ich Dogonaut e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtende Zahlung bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Dogonaut e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird mich Dogonaut e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten und die entsprechende Mandatsreferenz mitteilen.
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meiner Bank vereinbarten Bedingungen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der vorgenannte Beitrag per SEPA-Lastschrift, innerhalb der nächsten 2 Wochen und dann jeweils bis auf Widerruf im Folgejahr zum 01. Februar, eines jeden Kalenderjahres, von folgendem Konto eingezogen wird.
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