Ich beantrage die Mitgliedschaft beim Verein "Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.". Gemäß BID e.V. Satzung § 4 werden Antragstellungen zur Mitgliedschaft in den internen BID Mitgliederinformationen (Newsletter) veröffentlicht. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Datum der Veröffentlichung, Stellungnahmen aus dem Mitgliederkreis können schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und teilt mir seine Entscheidung schriftlich mit.
Meine persönlichen Daten stelle ich nur für die Mitgliederdatenbank und für den Ausdruck eines Mitgliederverzeichnisses zur Verfügung. Einer Veröffentlichung meiner geschäftlichen Kontaktangaben im online Mitgliederverzeichnis auf der BID e.V. Internetseite BID Mitglied finden - Bund internationaler Detektive (bid-detektive.de) stimme ich zu.
* Ich bestätige, von der Satzung des Vereins "Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V." Über uns - Bund internationaler Detektive (bid-detektive.de) Kenntnis genommen zu haben und erkenne diese an.
|