Einer der wichtigsten Grundsätze im Datenschutz ist die Zweckbindung.
Die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist immer zweckgebunden.
Im November 2021 hat das Verwaltungsgericht in Hannover ein Urteil ausgesprochen, welches einer Versandapotheke untersagt, nach dem Geburtsdatum zu fragen, wenn keine altersspezifische Beratung notwendig ist. Zur Klärung der Geschäftsfähigkeit genüge die Abfrage nach der Volljährigkeit und nicht das genaue Geburtsdatum.
Auch die Wahl der Anrede (Mann / Frau) sollte vermieden werden, jedenfalls so weit Medikamente bestellt werden, die nicht geschlechtsspezifisch zu dosieren oder einzunehmen sind.
Unsere Empfehlung:
Fragen Sie sich bei Ihrer Datenverarbeitung immer, welchen Zweck Sie damit verfolgen
Erheben und verarbeiten Sie nur die Daten, die Sie für den Zweck benötigen
Bei einer zweckentfremdeten Weiterverarbeitung handelt es sich um eine Datenschutzverletzung und kann im Zweifel mit Bußgeldern geahndet werden.
Zur datenschutzrechtlichen Beratung senden Sie einfach eine Mail an: mail@interev.de
Wir wünschen eine datenpannenfreie Zeit.
Ihr interev-Team
mit seinem DatenschutzBegeisterer Jürgen Recha
www.interev.de